

Die Folgen sind eindeutig.
Nach ausführlicher Diskussion, die erst durch einen Antrag von LMU-Stadträtin Brigitte Dingler zum Schluss der Debatte in die Abstimmung einmündete, kam es zu dem Beschluss: „Die Festsetzung eines Verbrennungsverbots für Festbrennstoffe im Wohngebiet Heidenwäldle wird mangels rechtlicher Möglichkeiten nicht weiter verfolgt.“ Am 8. Februar wird allerdings noch einmal über diesen Tagesordnungspunkt abgestimmt. Das hat Stadtrat Günter Bächle (CDU) erreicht. Denn er kündigte gegenüber der Stadtverwaltung an, sich ans Regierungspräsidium zu wenden, weil der Beschluss unter Mitwirkung Befangener zu Standen gekommen war. Bächle hatte am Dienstag einen Befangenheitsantrag gestellt und so durften neben OB Frank Schneider auch Roland Peter, Peter Marx und Erika Gerlach nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Der Beschluss kam am Dienstag bei 23 Ja- und fünf Neinstimmen sowie zwei Enthaltungen zustande. Folgerichtig stimmte der Gemeinderat mehrheitlich auch gegen das Einholen eines neuerlichen Gutachtens und postulierte: „Aus Gründen der Gleichbehandlung erfolgt ein Verzicht auf die Einhaltung der in den noch gültigen Kaufverträgen vereinbarten Verbrennungsverbote.“ Damit zogen Verwaltung und Gemeinderat einen Schlussstrich unter einem seit Jahren schwelenden Streit zwischen Verbrennungsbefürwortern und -gegnern im Wohngebiet Heidenwäldle. Zuvor hatten der Planungs- und Bauamtsleiter Armin Dauner, Beigeordneter Winfried Abicht und zuletzt auch Oberbürgermeister Frank Schneider eine ernüchternde Bilanz der vormaligen Rechtsposition der Verwaltung gezogen. Das Baugebiet Heidenwäldle war in den 60er-Jahren als Projekt im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebau-Programms (ExWoSt) entwickelt worden.
Neben anderen Vorgaben bildete die Vermeidung der Verbrennung fester und flüssiger Brennstoffe einen zentralen Bestandteil der Konzeption. Weder Bebauungsplan, noch Baugenehmigung geben im vorliegenden Fall aber eine rechtliche Basis her. Lediglich über die Vertragsgestaltung bei den Erstkäufern wurde das Verbrennungsverbot festgeschrieben. Damit sich die Bindungswirkung der Regelung auch auf die Rechtsnachfolger des Erstkäufers erstrecken könnte, hätte eine sogenannte „dingliche Sicherung“ vorgenommen werden müssen. Das war aber nicht der Fall, so dass das Verbrennungsverbot im Fall des Weiterverkaufs eines Hauses erloschen ist. Das hatte zwischenzeitlich dazu geführt, dass nur noch 29 Wohneinheiten vom vertraglichen Verbrennungsverbot betroffen waren. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten war bezeichnenderweise zu der Auffassung gelangt, dass es keine ernstzunehmende Grundlage für ein Verbrennungsverbot gebe. Hinzu kommt, dass moderne Feststofffeuerungsanlagen, etwa mit Holzvergasungstechnik, mittlerweile den ökologischen Trend vorgeben. Thomas Knapp (SPD) wies ferner auf die strengen Bestimmungen des ohnehin geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes des Landes Baden-Württemberg hin. Die ökologische Welt habe sich seit den 60er-Jahren deutlich weiterentwickelt. Das unterstrich auch Roland Peter (SPD). Das sture Festhalten an der Ausgangssituation im Heidenwäldle mache daher keinen Sinn. Das sahen viele Ratsmitglieder ähnlich. Peter Marx (SPD) sagte, die Verwaltung habe über Jahrzehnte hinweg falsche Rechtsauskünfte erteilt und man dürfe den Betroffenen nicht weiter Sand in die Augen streuen. Ulrich Hagenbuch (FW) forderte das Gleichheitsprinzip ein, Thomas Hauck (FW) sah keine Spielräume mehr, das Verbot aufrechtzuerhalten. Ulrike Fuchs (LMU) und Klemens Köberle (LMU) sprachen von einer Chance zum Umdenken im Heidenwäldle. Schließlich forderte auch Jens Hanf (FDP), dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Ganz anders äußerten sich dagegen Günter Bächle, Matthias Trück (CDU) und Rolf Leo (FW). Bächle sprach von einer 180-Grad-Kehrtwende der Verwaltung, die die Betroffenen geradezu irre machen müsse. Jahrzehntelang habe man die Bewohner im Heidenwäldle mit der Gasversorgung „gezwiebelt“, eine harte Rechtsposition vertreten und den speziellen Charakter der Siedlung aufrechterhalten. Leo plädierte dafür, keine generelle Öffnung zuzulassen und stattdessen einen Auflagenkatalog als Kompromiss zu formulieren.
Autor: PZ-REDAKTEUR PETER MARX




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