

MÜHLACKER. Der Tafelanschrieb einer Zwölfjährigen aus der sechsten Klasse der Schillerhauptschule in Mühlacker hat Schüler, Eltern und Lehrer am Freitagmorgen vergangener Woche in Angst und Schrecken versetzt. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht: Eine Schulklasse hatte am Donnerstag, 1. Oktober, gegen 15.30 Uhr die Worte „Ich mache Amoklauf“ in einem Klassenraum entdeckt. Angekündigt auf den folgenden Freitag.
Erst am Freitagmorgen gab es Entwarnung: Die Schülerin gestand.
Umgehend hatte Rektorin Waltraud Schellenberger-Hagenbucher nach dem Entdecken der mit Kreide verfassten Drohung Polizei, Stadtverwaltung und Schulamt von dem Vorfall unterrichtet. „Nach Prüfung der Lage ist die Polizei bereits am Donnerstag nicht von einer ernst gemeinten Drohung ausgegangen“, berichtete Michael Sengle, Pressesprecher der Polizeidirektion Pforzheim.
Trotzdem standen am Freitag zu Schulbeginn einige Streifenwagen vor dem Schulgebäude neben dem Uhlandbau. Der Unterricht sollte abgehalten werden. „Wir wollten Präsenz zeigen“, sagte Sengle: „Den Kindern zeigen, dass wir da sind.“
„Viele Schüler sind vorsichtshalber trotzdem zu Hause geblieben“, äußerte Polizeihauptmeister Achim Reiling vor Ort. Selbst in den benachbarten Schulen seien die Klassen am Freitagvormittag teils so gewaltig geschrumpft, dass kein Unterrichten mehr möglich war. „Manche Lehrer mussten den Rest ihrer Schulklasse wieder heimschicken.“
Besorgte Eltern hatten ihren Nachwuchs am Freitagmorgen zu Hause behalten. Auch die Mutter der jungen Täterin hatte diese gebeten, nicht in die Schule zu gehen. Daraufhin beichtete die Zwölfjährige der Erziehungsberechtigten unter Tränen die Tat. Die Mutter benachrichtigte umgehend die Schulleitung.
„Es war ein ganz übler Schülerscherz“, urteilte Rektorin Schellenberger-Hagenbucher. „Aber wir sind alle froh, dass die Sache so ausgegangen ist.“ Die Schulleiterin wirkte am Freitagmorgen müde: „Das war eine furchtbare Nacht.“ Inzwischen hat das junge Mädchen die Tat auch gegenüber der Polizei eingeräumt. Bei einer Amokdrohung handelt es sich um eine Straftat. Sie wird als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingestuft.
Im Zusammenhang mit dem beängstigenden Tafelanschrieb gilt es deshalb nun seitens der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob die entstandenen Einsatzkosten der Verursacherin in Rechnung gestellt werden können. „Da das Mädchen unmündig ist, stellt sich der Fall schwieriger dar“, sagte Polizeisprecher Sengle.
Heute wird der Betrieb an der Schillerschule fortgesetzt. Ob die Täterin wieder im Klassenverband aufgenommen wird, wird sich zeigen.



