

Als vorbildlich gelten die Straubenhardter Kindergarten-Einrichtungen – über den Enzkreis hinaus. Da passt es überhaupt nicht ins Bild, dass einer dieser mit Preisen bedachten gemeindeeigenen Einrichtungen die Schließung droht. Dann nämlich, wenn 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das wahr machen sollten, was sie Bürgermeister Willi Rutschmann geschrieben haben: Sie wollen dem Kindergarten den Rücken kehren, wenn die Leiterin nicht entlassen wird.
Sie könnten und wollten nichts mehr mit ihr zu tun haben, heißt es. Deshalb erhielt die Frau eine fristgerechte Kündigung von der Gemeinde als Arbeitgeberin. Um eben diese Kündigung ging es am Montag in einem Gütetermin vor dem Pforzheimer Arbeitsgericht.
Rechtsanwalt Peter Falk machte für die beklagte Kommune deutlich: „Die Gemeinde Straubenhardt hat die Kündigung ausgesprochen, weil sonst die Angst bestünde, den Kindergarten schließen zu müssen. Der Markt für Erzieherinnen ist nämlich leer gefegt.“ Insgesamt arbeiten in der Einrichtung, laut der Klägerin, rund 30 Personen mit ihr zusammen. Etwa die Hälfte ihrer Kolleginnen und Kollegen wollen jetzt die Trennung von ihr.
Dem hielt Rechtsanwalt Dieter Späth für die gekündigte Kindergarten-Chefin entgegen: „Der Kindergarten ist ein Vorzeige-Objekt in Baden-Württemberg. Meine Mandantin hat ihn von null auf den heutigen Stand gebracht. Elf Jahre lang ist alles hervorragend gegangen. Jetzt über Nacht soll plötzlich etwas geschehen sein, das zur Kündigung geführt hat. Wir rätseln, was das ist.“ Zugleich stellte er eine Vermutung an: „Ich kann nur spekulieren, dass ihr Stellvertreter den Job will.“
Während Gütetermine oft nach wenigen Minuten ergebnislos abgebrochen werden, gaben sich die beiden Anwälte argumentationsfreudig. Eine halbe Stunde lang hörte sich Lenas Götz, Richter am Arbeitsgericht, geduldig die Standpunkte beider Seiten an. Doch zunächst begann der Gütetermin mit einer minutenlangen Diskussion darüber, ob die zum Auftakt anwesenden elf Mitarbeiterinnen des betroffenen Kindergartens dem weiteren Gang der Verhandlung beiwohnen durften. Anwalt Späth gab zu bedenken, ob dies richtig sei.
Sowohl seinem Gegenüber Falk als auch Richter Götz leuchtete diese Überlegung ein. Schließlich kommen diese Erzieherinnen noch als Zeuginnen für die Hauptverhandlung infrage, die auf 29. November terminiert wurde. Auch die Straubenhardter Sachgebietsleiterin im Rathaus, Lisbeth Scharmann, hätte zu gerne weiter zugehört. Doch Richter Götz beschied: „Auch Sie müssen gehen.“
Autor: Bruno Knöller





Leserkommentare (14)
Mehr KommentareÜber Nacht.....?! Mir sind Probleme mit der Führung schon seit der Eröffnung des Arbenteuerlandes bekannt. Um wirkliche Fakten zu bekommen sollten eher die ehemaligen Mitarbeiter über Ihre Erfahrungen befragt werden. Zum Vorzeigeobjekt wurde das Abenteuerland eher durch das Gebäude ansich, der Werbung und der Arbeit der einzelnen Erzieherinnen aber bestimmt nicht durch die einfühlsame und vorbildliche Leitung. Im interen regionalen Umfeld hat das Abenteuerland einen ganz anderen Ruf. ...... mehr...
"Als vorbildlich gelten die Straubenhardter Kindergarten-Einrichtungen ....." na ja da sollte man sich einmal zurückbesinnen, an die unsägliche Geschichte mit dem Straubenhardter Waldkindergarten!!! Und als oberster Dienstherr der Gemeinde wäre es für den Bürgermeister auch nicht schlecht sich einmal im Vorfeld einen Einblick in die Geschehnisse seiner Kindergarteneinrichtungen zu verschaffen. Schluß endlich kommen die Kinder und der Erziehungsauftrag der Einrichtung zu kurz, da sich die ...... mehr...
Welcher Arbeitgeber bekommt über Jahre nichts davon mit, dass es "Ärger" gibt??? Ist ja schon seit längerem bekannt, dass der Träger nach außen alles SUPER hinstellt, aber was genau "INNEN" abgeht, will er anscheinend nicht wissen. Das ist doch echt eine Schande, wenn es so weit kommen muss.... Als Träger würde ich mir mal vorher Gedanken machen, aber wer will/muss/soll sich da Gedanken machen..... da weiss ja die linke Hand nicht einmal, was die rechte Hand macht..... mehr...