

REMCHINGEN. Der alte Ortskern von Singen steht nach Wilferdingen im Fokus der Entwicklung ländlicher Raum und soll in das Gesamtkonzept der Gemeinde integriert werden. Jetzt gab es Informationen zu eventuellen Förderungen.
Um keine Zeit zu verlieren, fand der erste Termin auf dem Weg zu Fördermitteln für die Ortssanierung Singen noch in den Ferien statt. Mit den ersten Informationen könnte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. September entscheiden, ob er einen Antrag auf Aufnahme in irgendein Förderprogramm stellt. Ob die Gemeinde aufgenommen wird, entscheide sich frühestens im kommenden Frühjahr, so die Fachlleute der LB BW Immobilien Kommunalentwicklung. Mit einer prompten Aufnahme könne die Gemeinde nicht rechnen, nur hoffen. Nach der Aufnahme in ein Förderprogramm müsse entschieden werden, welches Förderprogramm das richtige ist. Bauwillige könnten im Herbst 2011 bei der Gemeinde den Stand erfragen.
Ein duzend Interessierte und Gemeinderäte aller Fraktionen hörten im Sitzungssaal der Kulturhalle, wie weit die Fachleute Klaus-Peter Hildebrand und Markus Lemmle mit ihren ersten augenscheinlichen Bestandsaufnahmen des Ortes sind. Viel Potenzial biete der ehemals bäuerlich geprägte alte Ortskern mit Scheunen, die ausbaufähig sind oder entfernt und als Grünflächen angelegt werden könnten. Die starke Verdichtung mit Scheunen im hinteren Bereich der Wohnhäuser berge Risiken, wenn es mal brennen sollte, bemerkte Hildebrand. Eine erste Analyse Lemmles ergab 62 Plätze in Baulücken, bei Leerständen und weiteres Potenzial in Brachflächen. 137 Wohneinheiten hat Lemmle errechnet, könnten mehr entstehen, wenn sie gebaut, modernisiert oder saniert werden. Wenn nichts getan werde, drohe der Ortskern auszusterben und nur noch die Neubaugebiete am Rand würden besiedelt. Lemmle errechnete anhand des demografischen Wandels einen Rückgang der Bevölkerung um 210 Einwohner in Singen bis zum Jahr 2030. Bereits jetzt leben schon viele Ältere im historischen Ortskern.
Die Grenzen des Sanierungsgebietes seien noch längst nicht festgelegt. „Die Abgrenzung muss realistisch und finanzierbar sein. Voraussetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer“, sagte Hildebrand. Über die Höhe des Zuschusses entscheide der Gemeinderat. Die Gemeinde müsse einen Anteil der Sanierungen zahlen. Erhöhte steuerliche Vorteile hat der Bauherr, egal ob mit zinsgünstigem Darlehen oder Zuschuss die Sanierung finanziert wird. Auf jeden Fall muss der Zuschuss vor Baubeginn bewilligt sein, sonst gibt es nichts.
Autor: waltraud günther



