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07. Juli 2009
Dieser Fingerling  wurde am Tatort entdeckt. Ob er von Vinylhandschuhen kommt, wie sie Wörz trug, ist nicht geklärt.
Dieser Fingerling wurde am Tatort entdeckt. Ob er von Vinylhandschuhen kommt, wie sie Wörz trug, ist nicht geklärt.
© PZ-Archiv

Beklemmende Minuten: Notrufe im Wörz-Prozess

MANNHEIM/BIRKENFELD. Mucksmäuschenstill wurde es am Dienstag im Landgericht Mannheim. Im Wörz-Prozess schilderten Gutachter, was wohl in den 30 Minuten passiert ist, in denen die Ex-Frau von Harry Wörz Opfer eines Täters wurde, der sie erdrosseln wollte.

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Mehrere Experten gaben sich im Mannheimer Gerichtssaal am Dienstag die Klinke in die Hand. Rechtsmediziner, Chemiker und Physiker untersuchten eine Vielzahl von Spuren, die den Richtern Hinweise geben, wie am 29. April 1997 von 2.18 Uhr bis 2.44 Uhr ein Streit im Haus der Polizistin Andrea Z. eskaliert ist, der fast zu ihrem Tod führte.

Die damals 26-Jährige überlebte mit schwersten Behinderungen, da die Drosselung mit einem Wollschal minutenlang die Sauerstoffversorgung des Gehirns unterbrochen hatte. Verzweifelt alarmierte ihr Vater, ebenfalls ein Polizist, die Kollegen in der Einsatzzentrale. Von 2.40 Uhr bis 2.46 Uhr rief er drei Mal an.

Ein Akustikfachmann von der Uni Marburg ließ diese dramatischen Minuten im Gerichtssaal Revue passieren, als er am Dienstag das Notrufband abspielte. Da war das Schreien des gemeinsamen Kindes von Harry Wörz und seiner früheren Frau zu hören. Der damals zweijährige Sohn hatte die Tat miterlebt.

Wiederbelebung erfolgreich

Um 2.44 Uhr bemerkte der Vater, dass seine Tochter röchelte und nach Luft schnappte. Mit Mund-zu-Mund-Beatmung versuchte er, sie zu retten. Ohne ärztliche Hilfe wäre Andrea Z. jedoch gestorben, sagte eine Medizinerin. Sie erklärte die lange Zeitspanne von 26 Minuten, vom Ende des Streits bis zum Lösen des Schals und zur Wiederbelebung des Opfers: „Spätestens nach fünf Minuten ist man bewusstlos, nach 20 Minuten tritt der Gehirntod ein. Die Bemühungen des Vaters hatten aber reanimativen Charakter.“

Die DNA-Analyse des Landeskriminalamts (LKA) der beiden Fingerlinge, die am Tatort gefunden und Wörz zugeschrieben wurden, wird vor Gericht erst noch erläutert. Ein LKA-Beamter erklärte am Dienstag, dass das Material dieser Fingerlinge den Vinylhandschuhen ähnlich sei, die Ermittler in einer Plastiktüte in der Tatwohnung fanden.

Beweisen lasse sich das jedoch nicht, so der LKA-Fachmann. Diese Plastiktüte, in der auch Drogentütchen waren, ordnete die Kripo damals Harry Wörz zu. Dass Andrea Z. früher Haschisch rauchte, ist kein Geheimnis.

Doch nachdem der Sohn auf der Welt war, sei kein regelmäßiger Drogenkonsum erkennbar, sagte eine Rechtsmedizinerin. Sie hatte Haarproben des Opfers aus dem Jahr 1997 untersucht und weder Haschisch oder Amphetamine noch Kokain oder Heroin entdeckt.

Zwei Stofftücher, eines in der Plastiktüte, eines aus der Wohnung des angeklagten Bauzeichners aus Gräfenhausen, haben nach Ansicht des LKA „etwas miteinander zu tun, wie viel jedoch, das ist offen.“

Der Prozess im Landgericht Mannheim wird am Donnerstag, 9. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.

Autor: PZ-MITARBEITER RALF STEINERT

30.05.2011
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