

Neue Medien erleichtern es Erwachsenen auch im Enzkreis, Minderjährige kennenzulernen: Vom Chat-Room zum realen Treffen ist der Weg oft kürzer als gedacht.
Cybergrooming nennen Experten das Phänomen, dass Erwachsene im Internet den Kontakt zu Minderjährigen suchen. Nicht selten mit perfiden Methoden und einer sexuellen Zielsetzung. Kinder sind neugierig: Und das ist auch gut so. Doch im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets kann diese Eigenschaft schnell zur Gefahr werden. Schneller als gedacht, wird aus der virtuellen Welt des Internets eine reale Situation, die Minderjährige in eine schlimme Lage versetzen.
Beim auch für Pforzheim zuständigen Landgericht Karlsruhe häufen sich in den zurückliegenden Jahren die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Oft erfolgte die Kontaktanbahnung übers Internet. Viele Eltern unterschätzen das Gefahrenpotenzial immer noch.
Erst kürzlich wurde ein 42-jähriger Aachener in Pforzheim zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er eine Dreizehnjährige aus einer Enzkreis-Gemeinde unter seinem Internet-Pseudonym „Kuscheltiger“ in einem Chatroom angebaggert hatte. Aus der virtuellen Flirterei wurde schnell harter Sex, als der Mann mit dem Zug am Wohnort des Mädchens auftauchte und es auf einer Wiese außerhalb des Ortes zum Geschlechtsverkehr kam.
Am Mittwoch musste sich ein 34-Jähriger aus Wuppertal vor der Auswärtigen Jugendkammer verantworten. Er hatte eine Zwölfjährige aus einer Enzkreis-Gemeinde sexuell missbraucht. Nachdem man sich über eine Internet-Plattform kennenlernte, hatte der Täter die Abwesenheit der Eltern ausgenutzt, um Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen in deren eigener Wohnung vollziehen zu können.
Für die Kinder ist die Lage in mehrfacher Hinsicht eine psychologische Katastrophe, denn aus der Kontaktanbahnung aus Neugier wird sexueller Missbrauch. Die Minderjährigen schämen sich später und statt sich ihren Eltern anzuvertrauen, plagt sie das schlechte Gewissen. Das führt dazu, dass es den Tätern oftmals sogar gelingt, das Kind mehrfach aufzusuchen und zu missbrauchen. Im vorliegenden Fall soll der Beschuldigte aus Wuppertal seinem Opfer sogar selbst gedroht haben, sie bei ihren Eltern zu verpfeifen, wenn sie sich seinen sexuellen Wünschen verweigere.
Leitender Oberstaatsanwalt Christoph Reichert und Oberstaatsanwältin Gabriele Gugau bestätigten den Trend, dass Cybergrooming bei der Kontaktanbahnung einen immer größeren Raum einnehme. Menschen, die vor dem Siegeszug der neuen Medien praktisch keine Chance gehabt hätten aufeinanderzutreffen, könnten aber das Internet schnell in Kontakt treten. Längst ist es nicht nur der von den Eltern ohnehin viel zu wenig kontrollierte PC im Kinderzimmer. Internet-Zugang erhalten Minderjährige beispielsweise auch über Konsolen-Spiele, Smartphones oder Mobiltelefone.
Der Leiter der Kriminalprävention bei der Polizeidirektion Pforzheim, Rüdiger Schilling, kennt die vielen Tricks beim Cybergrooming. Bei der Polizeidirektion Pforzheim gibt es seit Jahren die Informationskampagne „Kids online“. Das Angebot für Schüler und Erwachsene wird stark nachgefragt.
Autor: Peter Marx




Leserkommentare (7)
Mehr KommentareIch denke jedes Mittel sollte recht sein solche Menschen zu überführen. Denken wir doch einmal daran wie ein ehemaliges Mitglied hier seine perversen Gedanken auf einer eigene Internetseite verbreitet. mehr...
Jedes Mittel vielleicht nicht gerade. das vorgehen mit "Agents Provocateurs" ist schon sehr umstritten.den potenziellen Sexualstraftäter in eine Falle zu locken ist das eine, die Tat aber erst gar zu provozieren das andere. der wesentlich bessere Weg ist die Aufklärung und solche Themen in der Familie zu diskutieren, auch wenn es vielleicht schwierig ein solches Thema mit einem Teenager offen zu besprechen.... mehr...
Nein ! Jedes Mittel. Sie würden vielleicht eine andere Meinung haben wenn Sie betroffen wären. mehr...