

Enzkreis/Keltern. Die Gemeinde Keltern muss die Löschkosten für den Häckselplatzbrand in Dietlingen alleine tragen, weil der Enzkreis mit Hinweis auf die rechtliche Lage nicht einen Euro beisteuern wird.
Aufwendig war die Bekämpfung des Brandes auf dem Dietlinger Häckselplatz am 9. Mai zurückliegenden Jahres. Das reichlich vorhandene Häckselgut brannte und glich großflächig einem Flammenmeer. Weil der Brandherd weit außerhalb der Wohnbebauung lag und sich die Wasserversorgung für die Einsatzkräfte schwierig gestaltete, hatten die Kelterner Floriansjünger umfangreiche Hilfe angefordert. Somit wurde die Aktion auch sehr teuer. Als die letzte Rechnung die Gemeinde Keltern erreicht hatte, war klar, dass über 30000 Euro zu berappen waren.
Die Gemeindeverwaltung hatte die Hoffnung, dass sich der Enzkreis an den Kosten beteiligt. Zwei wesentliche Gründe waren, dass der Häckselplatz in der Regie des Kreises betrieben wird und eben jener über das Amt für Abfallwirtschaft auch für den Zustand des Areals verantwortlich ist. Zum Zeitpunkt des Unglücks müssen sich nach Darstellung der Gemeinde erhebliche Mengen Schnittgut auf dem Platz befunden haben. Und das, obwohl die Gemeinde mehrfach einen Abtransport angemahnt habe, wie Bürgermeister Ulrich Pfeifer argumentierte. Der Kelterner Verwaltungschef hatte von einer Mitverantwortung des Enzkreises gesprochen.
Die Stellungnahme von Karl-Heinz Zeller, dem Dezernenten für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beim Enzkreis, fiel nun eindeutig aus. Die Entscheidung gegen eine Kostenübernahme beziehungsweise Beteiligung sei nach eingehender Prüfung unter Beteiligung der Fachbehörden und des Kreisbrandmeisters gefallen. Schon der Blick in das baden-württembergische Feuerwehrgesetz lasse klar werden, warum der Enzkreis keine Kosten übernehme. Lediglich im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungsweise hätte der Enzkreis zur Haftung gezogen werden können. Von einer grob fahrlässigen Vorgehensweise könne aber keine Rede sein.
Autor: Peter Marx




Leserkommentare (7)
Mehr KommentareInteressante Position des Enzkreises. Da wird mit dem Häckselgut jahrelang Schindluder getrieben. Es werden Verträge mit Abfuhrunternehmen geschlossen, in denen zwar Fristen für die Abfuhr festgelegt sind, deren Einhaltung aber nachweislich nicht richtig kontrolliert wird. Sodaß sich wahre Berge an Material auftürmen, schön getrocknet und leicht brennbar. Und zwar überall im Enzkreis, nicht nur in Keltern. Aber natürlich muß diese Gemeinde nun allein die Kosten tragen, da es wegen dieser ...... mehr...
Wenn das so ist, wie Sie schreiben, bin ich erst recht verwundert: Die Leitung der Brandbekämpfung hatte nämlich nach meiner Erinnerung der "größte Fachmann", der Kreisbrandmeister, selbst übernommen. Und das Restgut soll nach Aussage eines Bekannten bis heute dort "lagern", es wurde durch den Materialberg schlicht der Platz "verkleinert". Dafür kann aber jetzt wirklich nur der Enzkreis zuständig sein............... mehr...
Möglicherweise eine korrekte taktische Vorgehensweise, die in zukünftige Entscheidungsgrundlagen einfliessen KANN. Allerdings: Ein Einsatzleiter muss vor Ort im Moment eine Entscheidung fällen. Diese ist von vielen Dingen abhängig und eine nachträgliche Bewertung mag immer eine andere mögliche Variante für ebenfalls richtig ergeben, möglicherweise auch wenn zu diesem späteren Zeitpunkt die damaligen Entscheidungsgründe nicht mehr vollumfänglich oder nur verfälscht bekannt sind. Fakt ist, dass ...... mehr...