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21. August 2008
Wohl ab März 2009  muss sich der Gräfenhäuser Harry Wörz einmal mehr gegen den Vorwurf wehren, seine frühere Frau 1997 fast umgebracht zu haben.
Wohl ab März 2009 muss sich der Gräfenhäuser Harry Wörz einmal mehr gegen den Vorwurf wehren, seine frühere Frau 1997 fast umgebracht zu haben.

Im Fall Wörz geht es im Frühjahr von vorne los

BIRKENFELD/PFORZHEIM. Der neue Prozess um den Gräfenhäuser Harry Wörz rückt näher. Das Landgericht Mannheim will ab März 2009 noch einmal der Frage nachgehen, ob Wörz 1997 seine frühere Frau fast erdrosselt hat.

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Es ist über zehn Jahre her, dass Harry Wörz‘ frühere Frau fast zu Tode gewürgt worden wäre. Jetzt geht es in dem Fall noch einmal ganz von vorne los. Den Auftakt hat die Strafkammer des Landgerichts Mannheim um den vorsitzenden Richter Schwab anscheinend auf den 2. März 2009 gelegt. Das teilte der Pforzheimer Anwalt Michael Schilpp, der als Nebenkläger die Familie des heute schwer hirngeschädigten Opfers vertritt, gestern auf Anfrage mit. Das Landgericht selbst war nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

Schilpp richtet sich demnach auf 32 Verhandlungstage ein und darauf, „dass man sich die Sache noch mal gründlich vornimmt“. Schon 2005 war das der Fall gewesen, als eine andere Kammer des Mannheimer Landgerichts im Wiederaufnahmeverfahren monatelang versucht hatte, Licht in die Ereignisse von 1997 zu bringen. Damals war Wörz am Ende aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Rechtsfehler angekreidet

Der Bundesgerichtshof hatte im Revisionsverfahren den Freispruch verworfen. Der BGH warf den damaligen Richtern Rechtsfehler bei der Würdigung von Beweisen im Urteil vor. Das Gericht habe naheliegende Möglichkeiten zur Erklärung der möglichen Geschehnisse außer Acht gelassen. Die Folge ist jetzt eine völlig neue Verhandlung .

Damit wird noch einmal von Neuem die Frage erörtert, ob Harry Wörz 1997 seine frühere Frau minutenlang gewürgt hat oder ob ein anderer Täter in Frage kommt. Wörz hatte die Tat seit Jahren abgestritten. In einem ersten Verfahren war er 1998 dennoch vom Landgericht Karlsruhe schuldig gesprochen und zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Drei Jahre später hatte jedoch eine Karlsruher Zivilkammer Zweifel an seiner Schuld geäußert und deswegen eine Schmerzensgeldklage des Opfers abgewiesen.

Es begann das Ringen von Wörz‘ Verteidiger Hubert Gorka um eine Wiederaufnahme. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verfügte Ende November 2001 die Freilassung Wörz‘ aus der Haft in der Vollzugsanstalt Heimsheim. Im Oktober 2004 war es erneut das OLG, das schließlich die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hatte.

Autor: alexander heilemann

29.06.2010

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