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21. Februar 2012
Immer wieder schlagen Tierquäler zu, wie hier bei einem Fall im Jahr 2010 , als diese Katze in ein Schließfach am Hamburger Hauptbahnhof eingesperrt wurde und elend verendete (Foto). In Königsbach schoss jetzt ein Tierquäler sechs Mal mit einem Geweh
Immer wieder schlagen Tierquäler zu, wie hier bei einem Fall im Jahr 2010 , als diese Katze in ein Schließfach am Hamburger Hauptbahnhof eingesperrt wurde und elend verendete (Foto). In Königsbach schoss jetzt ein Tierquäler sechs Mal mit einem Gewehr auf einen Kater und tötete ihn dadurch. dpa-ARchiv

Kater gefangen und mit Luftdruckgewehr erschossen

Ein 70 Jahre alter Mann soll im Januar letzten Jahres in Königsbach einen Kater aus der Nachbarschaft in eine von ihm selbst gebaute Lebendfalle gelockt und danach sechs Mal mit einem Luftdruckgewehr auf das Tier geschossen haben. Sechs Projektile wurden bei einer Röntgenaufnahme im Körper des Katers entdeckt, der wenig später aufgrund seiner Verletzungen eingeschläfert werden musste.

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So berichtete es dessen Besitzerin, die als Zeugin in dem Verfahren vor dem Pforzheimer Amtsgericht gehört wurde. Des weiteren soll Andreas P. (Name geändert) ein Gewehr und eine Flinte besessen haben, wofür er keine Erlaubnis hatte. Ein Sachverständiger machte klar, dass bezüglich des Projektils, das aus dem Körper des Katers entnommen worden war, nicht nachgewiesen werden kann, dass es aus dem Luftdruckgewehr des Angeklagten abgefeuert wurde. Auch in der Lebendfalle konnten keinerlei Spuren – Blut oder Haare – des Katers gefunden werden. Und so sprach Richterin Stephanie Gauß den Angeklagten am Ende vom Vorwurf der Tierquälerei frei. „Gerüchte sind nicht mehr oder weniger als Gerüchte“, betonte sie. Wegen der beiden Waffen, die an der Wand hingen, musste sich Andreas P. jedoch wegen des „fahrlässigen Besitzes von Schusswaffen“ verantworten und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro bezahlen.

Autor: Rainer Würth

22.02.2012

Leserkommentare (8)

Mehr Kommentare
1
Samson | 22.02.2012 | 15:47

Und wieder kommt einer davon weil sich eine Richterin nicht TRAUT RECHT ZU SPRECHEN! mehr...

2
Alaska | 23.02.2012 | 19:14

[QUOTE=Samson;112142]Und wieder kommt einer davon weil sich eine Richterin nicht TRAUT RECHT ZU SPRECHEN![/QUOTE] Er wurde doch aufgrund des illegalen Waffenbesitzes zu Rechenschaft gezogen. Für die anderen Vorwürfe gab es, laut Zeitungsbericht, keine stichfesten Beweise. Befürworten Sie Verurteilungen ohne Beweisführung? mehr...

3
zombiekiller | 23.02.2012 | 19:29

Seit wann ist ein Luftdruckgewehr verboten? mehr...

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