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10. August 2012
© Symbolbild: dpa

Maskierte Täter bedrohen Mutter und Kinder mit Waffen

Pforzheim/Neuhausen. Eine besonders schwere räuberische Erpressung wird in der kommenden Woche vor der Auswärtigen Strafkammer Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe verhandelt.

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Die beiden Angeklagten sind 22 und 25 Jahre alt und stammen aus Pforzheim. Ihnen wird vorgeworfen, am 16. Dezember zurückliegenden Jahres gegen 19.15 Uhr bewaffnet in ein Wohnhaus in einem Ortsteil von Neuhausen eingedrungen zu sein und dort eine Familie ausgeraubt zu haben.

Dabei gingen die beiden mit Mützen und in einem Fall zusätzlich mit einer Sonnenbrille maskierten Täter nicht zimperlich vor. Bewaffnet mit einer Schreckschusswaffe und einem langen Messer bedrohten sie zunächst die beiden Kinder, die zuvor nichtsahnend den Tätern die Tür geöffnet hatten. Die Bewaffneten drängten die Kinder in die Wohnung zurück. Dort wurde die Mutter unter Androhung des Waffeneinsatzes aufgefordert, ihre Wertgegenstände herauszugeben. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde die Mutter gezielt mit dem Messer bedroht und zur Herausgabe des im Haus befindlichen Schmucks und Geldes gezwungen.

Die Frau übergab den Tätern schließlich eine Kassette mit Modeschmuck und Uhren im Gesamtwert von 300 Euro. Damit gaben sich die Männer zufrieden und konnten unerkannt flüchten.Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Christoph Reichert ist einer der beiden Angeklagten mit der Geschädigten bekannt und war bei ihr auch schon mehrfach zu Besuch. Zur Tatzeit habe sie den Mann aufgrund seiner Kopfbedeckung aber nicht wiedererkannt. Gleichwohl sei der Frau aufgefallen, dass sich einer der beiden Täter im Haus auskannte. Der Tatverdacht gegen die beiden Angeklagten beruht auf Zeugenaussagen, weil sie sich zur Tatzeit in der Nähe der Wohnung aufgehalten haben sollen.

Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Unklar ist auch, ob es eine Verbindung zu einem ähnlich gelagerten Fall gibt, der sich im April 2011 ebenfalls in Neuhausen ereignet hatte. Seinerzeit hatte ein 25-Jähriger seine Haustür geöffnet, war von einem Täter zu Boden gedrückt worden, während der andere das Erdgeschoss durchsuchte. Als weitere Personen im Obergeschoss wach wurden, flüchteten die Täter. Insgesamt sind solche Fälle im Land vergleichsweise selten.

Die Verhandlungstage der Auswärtigen Strafkammer sind: Montag, 13. August, ab 8.30 Uhr, und Montag, 20. August, ab 8.30 Uhr.

Autor: Peter Marx

10.08.2012
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