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10. Juli 2009

Richter sehen bei Wörz kein wirkliches Tatmotiv

BIRKENFELD/MANNHEIM. Die Richter im Wörz-Prozess machten schon mehrmals kein Hehl aus ihrer Meinung, dass für sie Harry Wörz kein rechtes Motiv hatte, nachts um zwei Uhr zu seiner Ex-Frau zu fahren, um strittige Fragen über die Betreuung des gemeinsamen Kindes zu lösen.

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Zum Hintergrund wurde vor dem Landgericht Mannheim ein Mitarbeiter des Landratsamts Enzkreis gehört, der damals ohne Erfolg hatte vermitteln wollen. Er sagte aus, der Angeklagte habe vor allem seinen Sohn häufiger sehen und ihn bei sich übernachten lassen wollen. Andrea Z., die sich im März 1996 von Wörz getrennt hatte, sei auf seine Vorschläge nicht eingegangen. Er habe sich darauf eingestellt, dass im Scheidungsverfahren das Familiengericht regeln werde, wie die Eltern das damals zweijährige Kind betreuen sollen, so der Zeuge. Dazu kam es aber nicht mehr. Am 29. April 1997 versuchte ein Täter, Andrea Z. in ihrer Wohnung in Birkenfeld zu erdrosseln.

Die frühere Ehefrau von Wörz habe „ohne Begründung“ davon gesprochen, dass sie das alleinige Sorgerecht anstrebe, so der Mitarbeiter des Jugendamts. Doch Wörz musste nicht befürchten, dass er Vaterrechte verliert. Einen Tag vor der Tat lehnte er gerichtliche Vorstöße ab, sagte die damalige Rechtsanwältin von Wörz. Zudem legte sein Verteidiger Hubert Gorka dem Landgericht die Kopie eines Briefes vor, in dem Andrea ihrem einstigen Ehemann schrieb, sie sei damit einverstanden, dass beide gemeinsam das Sorgerecht für den Sohn wahrnehmen.

Schlampereien am Tatort

Andrea Z. und ihr damaliger Geliebter, der neben Wörz zunächst als tatverdächtig galt, waren in der selben Polizei-Dienstgruppe. Deren Leiter machte den früheren Chef der Kriminaltechnik für Schlampereien am Tatort verantwortlich. „Ich fand im Flur ein abgerissenes Fingerteil, doch der Leiter der Spurentechnik hielt das für Klinikmüll der Notärzte“, sagte der Polizist. Er habe den Fingerling selber gesichert. Laut Landeskriminalamt waren darin auch DNA-Spuren des Angeklagten.

Mit Unwillen reagierte das Gericht auf eine dritte Version über den Fund einer Tüte, die laut Polizei Wörz zum Tatort mitgebracht haben soll. Unverständlich ist den Richtern auch die Auswertung von Verbindungen zum Telefon in Andrea Z.s Wohnung. So soll der Dienstgruppenleiter noch am Tag vor der Tat mit ihr telefoniert haben, der Polizist wies dies aber zurück. Die Kammer veranlasste deshalb „dass ermittelt wird, woher die Unstimmigkeiten kommen“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Glenz.

Der Wörz-Prozess wird am Dienstag, 14. Juli, im Landgericht Mannheim fortgesetzt.

Autor: ralf steinert

30.05.2011
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