

Bretten hat lange für den Blumenverkauf am Muttertag gekämpft, den Streit aber verloren. Wo können Ehemänner und Söhne am 11. Mai auf die Schnelle Blumen kaufen? Die PZ gibt Antwort auf Fragen rund um den Blumenstreit.
Dürfen Blumenhändler im Südwesten ihre Ware am Pfingstsonntag verkaufen?
Nein. Das baden-württembergische Ladenöffnungsgesetz schreibt vor, dass die Geschäfte an diesem Feiertag grundsätzlich geschlossen bleiben. Anders als in allen anderen Bundesländern hat die CDU/FDP-Landesregierung eine Ausnahmeregelung ungeachtet der Kritik des kleinen Koalitionspartners FDP bisher abgelehnt. Die CDU wollte für ein nach langem Ringen am 14. Februar 2007 verabschiedetes und am 6. März in Kraft getretenes Gesetz nicht bei erster Gelegenheit schon eine Ausnahme beschließen. Zudem wurden rechtliche Bedenken laut.
Hat denn Bretten im Blumenstreit endgültig aufgegeben?
Ja. Nach langem Tauziehen um den Blumenverkauf streckte Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger die Waffen. „Für mich ist der Streit beendet“, sagte der CDU-Politiker. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte zuvor deutlich gemacht, dass auch der geplante freiwillige Lieferservice für Blumen am Pfingstsonntag gegen das Ladenöffnungsgesetz verstößt. Metzger wollte damit das Verkaufsverbot doch noch umgehen.
Was macht Bretten jetzt am kommenden Sonntag?
In Bretten sollen nun aus einem Spendentopf Rosen gekauft werden, die an Mütter verschenkt werden. „Bürger und Geschäftsleute haben etwa 8000 Euro gespendet“, so Metzger. Damit sollen Aufträge bei den Blumenläden erteilt werden, um Ausfälle am umsatzstarken Muttertag auszugleichen. Das Eingreifen des Regierungspräsidiums und vor allem vom Chef der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Mappus, in die kommunale Selbstverwaltung sei „ein absolut einmaliger Vorgang“, kritisierte Metzger scharf. Der Rechtsstreit sei zwar beendet. „Aber der politische Streit geht weiter.“
Werden Blumenläden am Muttertag kontrolliert?
Nein. Blumenhändler werden nicht speziell kontrolliert. „Es wird keine gezielten Kontrollen geben“, sagte die Sprecherin des Innenministeriums, Alice Loyson-Siemering. Bei eventuellen Verstößen könne es aber möglich sein, dass ein Verkauf von Blumen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werde.
Ja. Tankstellen sowie Blumenläden in Flughäfen, Bahnhöfen und an Fährhäfen dürfen ihre blühenden Kostbarkeiten feilbieten. Der Grund: Dort darf Reisebedarf verkauft werden. Dazu gehören Zeitungen und Straßenkarten ebenso wie Stadtpläne, Zigaretten, Lebensmittel, Spielzeug – und eben auch Schnittblumen. Außerdem ist der Verkauf von Reisebedarf in Ausflugsorten, Kur- und Erholungsgebieten zulässig. Im Enzkreis könnten Blumengeschäfte in Maulbronn, Neuenbürg (nur Stadtteile Dennach und Waldrennach), Neuhausen (nur Stadtteile Steinegg, Schellbronn sowie Monbachtal), Sternenfels, Straubenhardt (nur Ortsteil Schwann) und Tiefenbronn öffnen, weil sie – wie zahlreiche Kommunen im Landkreis Calw – schon früher auf einer Liste standen, in denen Ausnahmen vom alten Ladenschlussgesetz zugelassen worden waren.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Gemeinderat der jeweiligen Kommune von Neuem dazu eine Satzung beschließt. Infrage kommen knapp 400 Städte und Gemeinden im Südwesten. Wie viele eine entsprechende Satzung erlassen haben, ist nicht bekannt. Eine weitere Alternative: der geschäftliche Lieferservice, der die Blumen über den Händler bestellt und liefert.
Weshalb müssen die Floristen andernorts die Läden geschlossen halten?
Weil Kommunen, die dies ermöglichen wollten, wie Bretten oder Gottmadingen (Kreis Konstanz) auf dem juristischen Weg gescheitert sind. Zuletzt wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Beschwerden der beiden Kommunen ab. Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Karlsruhe und Freiburg die Eilanträge Brettens und Gottmadingens auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.rst/lsw



