

BIRKENFELD. Kurios im Fall Wörz: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hält den Installateur aus Birkenfeld für den Täter, sie will den Freispruch kippen. Die Karlsruher Ankläger hingegen ermitteln gegen den Polizisten Thomas H.
Der Freispruch der Mannheimer Richter im dritten Strafprozess gegen Harry Wörz, 43, ließ der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe keinen Spielraum mehr – so massiv stehen Schwarz auf Weiß im Urteil die Vorwürfe des Strafgerichts gegen den tatverdächtigen Beamten Thomas H. Ob die Karlsruher Staatsanwälte, die nun mit dem Polizeidezernat für Sonderfälle ermitteln, den vorgestern vom Dienst suspendierten 50-jährigen Polizisten eines Tages vor den Kadi zerren, ist noch lange nicht geklärt. Die Ermittler arbeiten sich zunächst durch den Aktenberg.
Aus der Sicht der Richter sprechen „mehrere Umstände für die Täterschaft des Thomas H.“ So habe es den Beamten 1997 am Abend vor der Tat noch um 23 Uhr gedrängt, zu seiner Freundin und Streifenkollegin Andrea Z. zu fahren, obwohl er an diesem Tag zu seiner Ehefrau zurückgekehrt war, schreiben die Richter in ihrem Urteil. Für sie ist es „in hohem Maß wahrscheinlich“, dass der Beamte schließlich doch zu seiner Geliebten nach Birkenfeld fuhr – „nachdem seine Frau eingeschlafen war“. Es sei „ohne Weiteres vorstellbar“, dass dort dann ein Streit eskalierte, Thomas H. die Beherrschung verlor und mit einem Wollschal versuchte, seine Freundin zu erdrosseln. Andrea Z. überlebte den Tötungsversuch, ist seither aber schwerstbehindert.
Seine Ehefrau könne ihm auch kein Alibi geben, sagen die Richter. Daniela H. sei sicher nicht vor 3 Uhr aufgewacht. Bis dahin habe Thomas H. jedoch von Birkenfeld wieder sein Haus in Pfinztal erreichen können. Außerdem erinnere sich seine Frau, die nachts aufwachte, nur noch an die erste Ziffer („eine 3“) der digitalen Anzeige des Radioweckers, nicht aber an die folgenden Ziffern.
Die Richter glauben außerdem, das glaubhaft von einem Karlsruher Kripobeamten geschilderte „Verhalten von Thomas H. bei seiner Festnahme könnte dafür sprechen, dass dieser über Täterwissen verfügte“. Denn der unter Tatverdacht stehende Beamte habe sich „weder nach dem Zustand seiner Freundin erkundigt noch danach, was denn gegen ihn vorliege oder ob seine Freundin ihn etwa (zu Unrecht) belastet“ habe.
Der Polizist habe „unverzüglich eine Alibibehauptung präsentiert und seine Ehefrau als Alibizeugin benannt. „Das könnte darauf zurückzuführen sein, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, was mit Andrea Z. geschehen war, und dass diese nicht mehr in der Lage war, ihn zu belasten“, erklärt die Kammer.
Das Aussageverhalten des Beamten, der 1997 neben Wörz festgenommen worden war, sei „nicht von uneingeschränkter Offenheit geprägt“ gewesen. Thomas H. habe gegenüber seinen ermittelnden Pforzheimer Kollegen versucht, „ihn belastende Umstände zu verschweigen“. Dass er sich lange um das schwerstbehinderte Opfer kümmerte, auch nach ihrer Entlassung aus der Klinik „fast seine gesamte Freizeit bei ihr verbrachte, spricht nicht gegen seine Täterschaft“, so die Kammer um den Vorsitzenden Richter Rolf Glenz. Das Gericht sieht in diesem Verhalten Schuldgefühle oder das „Bestreben, eine gewisse Kontrolle über das Tatopfer zu behalten“.
Dass Wörz die Tat beging, war für die Kammer unter dem Strich eine „eher fernliegende Möglichkeit“.
Autor: PZ-REDAKTEUR RALF STEINERT



