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Unter der Oberfläche:  Was beim Wasserball im Wasser geschieht, entzieht sich oft der Sicht der Schiedsrichter. Jetzt befasste sich in Pforzheim ein Gericht mit der schweren Verletzung eines Spielers und musste sich dabei vor allem auf Indizien und Gutach
Unter der Oberfläche: Was beim Wasserball im Wasser geschieht, entzieht sich oft der Sicht der Schiedsrichter. Jetzt befasste sich in Pforzheim ein Gericht mit der schweren Verletzung eines Spielers und musste sich dabei vor allem auf Indizien und Gutachten stützen.
© dpa-Archiv

Foul als Körperverletzung

PFORZHEIM. Fehltritte im Sport können mitunter drastische Strafen nach sich ziehen. Das bekam jetzt auch ein Pforzheimer Wasserballer zu spüren, dessen Verurteilung wegen Körperverletzung in der Berufung bestätigt wurde.

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Schon vor einem halben Jahr war der BSC-Spieler vor dem Amtsgericht Pforzheim zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (70 Tagessätzen à 20 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatten Verteidigung wie auch Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Doch die wurde nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht Karlsruhe (auswärtige Strafkammer in Pforzheim) verworfen. Damit bleibt es bei der Geldstrafe für den Pforzheimer. Wird kein Antrag auf Revision gestellt, ist das Urteil rechtskräftig. Durch die Verurteilung könnten auf den Wasserballer allerdings noch Schadensersatzforderungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zukommen.

Bei einem Oberliga-Spiel im letzten Jahr gegen Nikar Heidelberg soll der Pforzheimer seinem Gegenspieler absichtlich einen Kniestoß oder Fußtritt in den Unterleib versetzt haben. Der BSC-Akteur beteuerte vor Gericht aber immer wieder standhaft, der Körperkontakt sei durch einen Beinschlag bei der Schwimmbewegung entstanden.

Für den Getroffenen hatte der Tritt allerdings lebensgefährliche Konsequenzen. Der Heidelberger musste mit starken Bauchschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert werden, wo bei ihm eine Perforation des Dünndarms (Dünndarmriss) diagnostiziert wurde. Eine Notoperation konnte Schlimmeres verhindern. Noch heute leidet der 40-Jährige aber an den Folgen der Verletzung. In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Andreas Heidrich als erwiesen an, dass der Pforzheimer das Foul absichtlich begangen hat und folgte damit den Ausführungen des Tübinger Rechtsmediziners Dr. Dietmar Benz, der bei der Berufungsverhandlung als Sachverständiger geladen war. Benz hatte von einer „massiven, direkt-konzentrierten Gewalteinwirkung auf den Bauch“ gesprochen. Solche Verletzungen kämen eigentlich nur bei Verkehrsunfällen oder Stürzen aus größerer Höhe vor, betonte der Mediziner. „Einen so massiven Stoß gibt es bei einer normalen Schwimmbewegung nicht, wie das der Angeklagte behauptet“, hielt daher auch der Richter fest.

Belastende Zeugenaussagen

Zudem wirkte sich für den BSC-Wasserballer nachteilig aus, dass er von Zeugen schwer belastet wurde. Laut deren Aussagen hätte er am Beckenrand auf die Frage, ob er das gewesen sei, geantwortet: „Ja – er weiß wofür.“ Verteidiger Uwe Freivogel sprach dagegen von einem „reinen Indizien-Urteil“, schloss einen Revisionsantrag aber aus.

Autor: PZ-Mitarbeiter Peter Hepfer

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