Jörg Kachelmann klagt gegen Staatsanwaltschaft Mannheim
Es handle sich um die Äußerung, dass am Griff eines Messers, mit der Kachelmann seine Geliebte bedroht haben soll, DNA-Spuren festgestellt worden seien, die von einem Mann stammten und mit der DNA-Typisierung von Kachelmann übereinstimmten.
Wie Baum ausführte, befanden sich am Messer neben weiblicher DNA zwar auch minimale Spuren männlicher DNA. Diese seien jedoch laut einem Gutachten im Prozess gerade nicht Kachelmann zugeordnet worden, sondern könnten auch von jedem anderen Mann stammen. Darauf habe die Staatsanwaltschaft in der bei «Stern TV» zitierten schriftlichen Antwort jedoch nicht hingewiesen, sondern bewusst den falschen Eindruck erweckt, es sei DNA gefunden worden, die klar auf Kachelmann hinweise.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wollte sich zu Details wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Die Behörde bestätigte am Freitag jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim am 12. Oktober 2012 die entsprechende schriftliche Stellungnahme abgegeben hat.
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