Porsche zu 20 000 Euro Strafe verurteilt
Das Unternehmen habe gegen eine EU-Verordnung verstoßen, nach der die CO2-Emissionen von Fahrzeugen bei jeder Werbung angegeben werden müssen, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart am Dienstag. Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Porsche AG und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) waren zwei Beiträge im Porsche-Magazin „Christophorus“.
Das Landgericht Stuttgart hatte im April entschieden, die Artikel in dem firmeneigenen Magazin seien keine Werbung. Porsche habe damit nicht gegen die Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnVKV) verstoßen. Gegen das Urteil ging die DUH in Berufung.
Das Oberlandesgericht gab der Deutschen Umwelthilfe mit seinem jetzt bekanntgewordenen Urteil vom 30. September Recht. Die beiden Artikel im „Christophorus“-Magazin seien als Werbung einzustufen, sagte die Gerichtssprecherin. Das OLG ließ keine Revision zu. Allerdings kann der Sportwagenbauer gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Der Streit zwischen dem Autobauer und der DUH schwelt schon seit Jahren. Zunächst habe Porsche in einer Anzeige in einem Nachrichtenmagazin die CO2-Emission seiner Fahrzeuge nicht angegeben, sagte die Gerichtssprecherin. Dies habe die DUH entdeckt. Porsche habe daraufhin im Frühjahr 2007 eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht mehr gegen die EU-Verordnung zu verstoßen. dpa
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