
Verfassungsklage gegen Haushalt: FDP-Fraktion hält Schulden für überflüssig
Stuttgart. Die FDP-Fraktion löst ihr Versprechen ein und geht juristisch gegen den jüngsten Nachtragshaushalt der Koalition aus Grünen und CDU vor. "Wir reichen die Klage am Montag ein", sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Die Freien Demokraten wollen vor dem Verfassungsgerichtshof klären lassen, ob Grün-Schwarz mit Verweis auf die Corona-Krise erneut die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse in Anspruch nehmen durfte. Die Koalition hatte sich im dritten Nachtrag für den Doppeletat 2020/2021 etwa 940 Millionen Euro an Kreditrechten gesichert, um sich für die Risiken der Corona-Krise zu wappnen.
Diskussionen über Haushaltsreste
Die FDP hält die neuen Schulden ähnlich wie der Landesrechnungshof für überflüssig, weil das Land noch über Haushaltsreste in Milliardenhöhe verfüge. Rechnungshofpräsident Günther Benz hatte im Sommer erklärt, er zweifele daran, ob der Nachtragshaushalt der Verfassung entspreche - weil das Land über einen Kassenüberschuss in Höhe von 3,2 Milliarden Euro aus dem Jahr 2020 verfüge, den es auch verwenden könne. Dem hatte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) vehement widersprochen.
Allerdings hat die Koalition nach der Steuerschätzung im November angekündigt, den Nachtragsetat mit Hilfe der Mehreinnahmen wieder schuldenfrei machen zu wollen. "Damit fällt die Kritik der Opposition wie ein Kartenhaus in sich zusammen", hatte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz daraufhin gesagt.
Denn auch die AfD klagt gegen die Haushaltspolitik der Koalition. Am kommenden Donnerstag will der Verfassungsgerichtshof über die Klage der AfD-Fraktion gegen den zweiten Nachtrag entscheiden. Kurz nach Beginn der Corona-Krise hatte die Koalition 13,5 Milliarden Euro aufgenommen, um die Folgen des Lockdowns zu bewältigen.
Tilgungsplan muss vorgelegt werde
Die Schuldenbremse in der Landesverfassung schließt neue Kredite nicht generell aus, es gibt aber strenge Kriterien. Im Fall einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land neue Schulden aufnehmen, muss aber einen Tilgungsplan vorlegen.
Die Schuldenbremse erlaubt zudem, auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren. Wegen des coronabedingten Abschwungs konnte die Regierung im dritten Nachtrag nochmals 255 Millionen Euro Schulden aufnehmen. Jedoch müssen diese Kredite schnell wieder zurückgeführt werden, wenn die Konjunktur wieder anzieht.