

Whisky „Glen Buchenbach“: Kleiner Schwabe gegen große Schotten
Denkt der Verbraucher beim Begriff „Glen“ an schottischen Whisky oder nicht? Das ist nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die entscheidende Frage, um zu beurteilen, ob der schwäbische Whisky „Glen Buchenbach“ weiterhin seinen Namen tragen darf. Festlegen wollte sich der EU-Gutachter am Donnerstag jedoch nicht: Es sei am Landgericht Hamburg zu prüfen, ob der europäische Durchschnittsverbraucher „Glen“ sofort mit „Scotch Whisky“ assoziiere.
Laut Produktinformation hellgolden, rauchig-mild, malzig-süß und hergestellt im schwäbischen Ort Berglen: Seit 2013 vertreibt die Waldhornbrennerei Klotz ihren Single Malt Whisky „Glen Buchenbach“. Fast genauso lange währt der Clinch mit dem mächtigen Lobby-Verband Scotch Whisky Association (SWA). „Unmittelbar nachdem unser Whisky auf den Markt kam, erhielten wir ein Schreiben von den SWA-Anwälten – es umfasste mehrere hundert Seiten“, erinnert sich Jürgen Klotz, der die Waldhornbrennerei in vierter Generation gemeinsam mit seiner Mutter und seinem Bruder führt. Die Forderung: Man solle den Begriff „Glen“ im Namen des Whiskys streichen.
„Dabei heißt das gälische Wort ‚Glen‘ einfach nur ‚enges Tal‘ oder ‚Schlucht‘ – wie will man das denn schützen?“, argumentiert Jürgen Klotz. Außerdem werde der Begriff immer wieder für Whiskys genutzt, die nicht aus Schottland stammten. Viele Begründungen der SWA-Anwälte seien einfach hanebüchen gewesen, sagt Klotz. „Plötzlich hieß es sogar, es gebe gar keinen Buchenbach, dabei fließt der hier bei uns vor der Tür und manchmal sogar ins Haus!“
Nach Ansicht des Schnapsbrenners handelt der schottische Verband rein taktisch: Die kleinen Betriebe sollen eingeschüchtert werden. Tatsächlich ist die Macht der SWA unbestritten: Sie repräsentiert mehr als 95 Prozent der schottischen Whisky-Industrie. Deren Export belief sich im vergangenen Jahr auf fast fünf Milliarden Euro – mehr als ein Fünftel der gesamten britischen Lebensmittelexporte.
Nach Ansicht der deutschen Schnapsbrenner machte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe dem Verband gestern nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg. Denn er führte unter anderem aus, er bezweifle, dass es zu einem Verbot des „Glen Buchenbach“ kommen werde, weil der Begriff Glen weder zur geschützten Angabe „Scotch Whisky“ noch zu Schottland hinreichend enge Bezüge aufweise. Und selbst wenn ein Verbraucher bei „Glen“ an Whisky denke, dann sei dies nicht automatisch „schottischer Whisky“. „Diese Aussage ist sehr erfreulich“, sagt Rechtsanwalt Sven Mühlberger, der die Waldhornbrennerei vertritt.
Kaum erstaunlich, dass die SWA das anders sieht: Sie stützt sich auf einen weiteren Punkt in den Ausführungen des Generalanwalts, nämlich dass das Verbot eines Produktnamens nicht zwingend klangliche oder visuelle Ähnlichkeiten mit einer in der EU geschützten geografischen Angabe wie Scotch voraussetzt. Nun wolle man das endgültige Urteil in ein paar Wochen abwarten.
Egal, wie es ausfällt: Die Streitigkeiten sind nicht beendet. „Die SWA hat von Beginn an kein Hehl daraus gemacht, dass man gegen die Waldhornbrennerei notfalls bis zum Jüngsten Gericht klagen wird“, sagt Mühlberger. So hat der Verband bereits eine Klage beim Bundespatentgericht eingereicht, weil die Familie Klotz den „Glen Buchenbach“ hat schützen lassen. Jürgen Klotz lässt sich davon nicht beirren. „Die machen weiter, und wir machen auch weiter.“