Lebensgefährlich aber beliebt: Abkürzung über Bahngleise
Die Abkürzung würde, nach Informationen der Bundespolizei, vermehrt von Jugendlichen genutzt, die in den naheliegende Einkaufsmärkten und der Tankstelle einkaufen und den Weg über die Bahngleise nutzten, um zu den "Jugendtreffpunkten" auf freiem Feld (Gewann Hofäcker/Brühlwiesen) zu gelangen. Ein Trampelpfad auf beiden Seiten der Bahngleise würde bestätigen, dass die Abkürzung schon länger genutzt wird. Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, Bahngleise an einer Stelle zu überqueren, die hierfür nicht vorgesehen ist - so verlockend die Abkürzung auch sein mag.
Personen, die die Abkürzung nehmen, begingen mehr als einen Kavaliersdelikt. Bereits das unbefugte Überschreiten der Gleise stelle eine Beeinträchtigung des Eisenbahnbetriebes dar und könne mit einer Geldbuße von mindestens 25 Euro geahndet werden.
Falls ein Zugführer eine Zwangsbremsung einleiten müsste und dadurch Menschen oder Sachen von erheblichem Wert gefährdet würden, so würde die Polizei gegen den Verursacher wegen dem Verdacht einer Straftat ermitteln.
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