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Pforzheim
Berufung gegen Schläger: Keine härtere Strafe
  • Daniela Huber

PFORZHEIM. Innerhalb einer Woche hat Toni K. (Name geändert) einen Menschen beraubt und getreten sowie einen anderen schwer verletzt. Das gefällte Urteil war der Staatsanwaltschaft zu mild, der Fall sollte in Berufung gehen. Doch die Berufung wird nun zurückgezogen.

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Weil er innerhalb nur einer Woche zwei Straftaten begangen und dabei einen Menschen beraubt und getreten sowie einen anderen durch einen Schlag schwer verletzt hat, war der 20-jährige Toni K. (Name geändert) im Oktober zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Da die Staatsanwaltschaft das Urteil für zu milde erachtet hatte, ging der Fall am Mittwoch in die Berufung.

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Hermann Meyer, Vorsitzender der Auswärtigen Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim, stellte dabei fest, dass das Leben des 20-Jährigen mittlerweile nicht mehr so orientierungslos sei, wie zum Tatzeitpunkt. K. habe regelmäßigen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer, er habe ein Anti-Gewalt-Training begonnen, einen Ausbildungsplatz gefunden und 5000 Euro Schmerzensgeld an den jungen Mann bezahlt, den er durch einen Schlag mit einem Besenstiel schwer am Kopf verletzt hatte.

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In der Verhandlung nutzte K. die Gelegenheit, sich bei dem Geschädigten zu entschuldigen. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück und machte das Urteil vom Oktober somit rechtskräftig.

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„Blöd gelaufen, ich hätte nicht gedacht, dass es soweit kommt“, beschrieb der Angeklagte bei der Verhandlung im Oktober den Augenblick bei einer Gartenparty im Mai 2009, als er einem 22-Jährigen einen abgebrochenen Besenstiel mit einem im Tennissport üblichen Rückhandschlag mitten ins Gesicht geknallt hatte. „Der heftige Hieb kam wie aus dem Nichts“, schilderte der Geschlagene damals die Situation, in der er nicht den Hauch einer Abwehrchance gehabt habe.

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Das volle Ausmaß des Besenstielhiebes sollte erst bei einer notwendig gewordenen Operation erkannt werden. „Eine lebensbedrohliche Situation“, beschrieb der Arzt bei der Verhandlung im Oktober die diagnostizierten Frakturen an Schädelbasis, Schädeldach und Jochbein. Auch an Stirn-, Nasen- und Kieferhöhle musste operiert werden, außerdem eine Platzwunde unter dem Auge genäht und Prellungen versorgt werden.