
Städtisches Rechtsamt sieht Frist für City-Ost-Gegner ablaufen
Pforzheim. Die Stadtverwaltung hat am Montag dem Gemeinderat gegenüber Klarstellungen zu einer Pressemitteilung der Initiative gegen die Innenstadtentwicklung Ost vorgenommen. Zu diesem Zweck leitete sie ein Schreiben des Rechtsamts an Mitinitiator Reinhard Klein an den Gemeinderat weiter. Im Begleitbrief an die Stadträte wird dargelegt, dass Klein in seiner Pressemitteilung Rechtsamtsleiter Detlef Wagner in zwei Punkten falsch wiedergibt. Es geht um die rechtliche Einordnung des Bürgerbegehrens der City-Ost-Gegner.
Für ein vorbeugendes, so genanntes initiierendes Bürgerbegehen gibt es keine Frist, bis die erforderlichen rund 6500 Unterschriften gesammelt und übergeben sein müssen. Die andere Variante, ein gegen einen Gemeinderatsbeschluss gerichtetes kassatorisches Bürgerbegehren, hat fürs Sammeln der Unterschriften nur drei Monate Zeit. Nach über zwei Monaten hatte die Initiative bei ihrer Ende November gestarteten Aktion erst gut die Hälfte der Unterschriften zusammen.
Klein hätte gerne, dass das Bürgerbegehren ein initiierendes wäre. Das Rechtsamt und der Arbeitskreis Juristen der CDU sehen dies allerdings anders. Nun hatte Klein Hoffnung aus der Formulierung eines an ihn und seine Mitstreiter gerichteten Schreibens des Rechtsamts geschöpft. Darin hatte Wagner das Bürgerbegehren Klein gegenüber als „das von Ihnen initiierte Bürgerbegehren“ bezeichnet, woraus Klein abgeleitet hatte, es sei eben doch ein initiierendes.
Zu Unrecht, wie es im Begleitschreiben der Stadt an den Gemeinderat heißt – dieses Bürgerbegehren habe wie jedes einen Initiator und sei initiiert, aber nicht zwingend initiierend, lautet sinngemäß die Position der Stadt. Auch in einem zweiten Punkt sei Wagner von Klein nicht korrekt wiedergegeben worden: Wagner habe „letztlich offengelassen, ob die Initiative doch so lange sammeln kann, bis sie die notwendigen Unterschriften gesammelt hat.“ Wagner hatte geschrieben, dass es aus seiner Sicht eine Befristung gebe.
Eine abschließende Bewertung stehe aus – letztlich allerdings in der Frage, ob die Frist nicht schon am 13. Februar abläuft anstatt erst am 18. März: Drei Monate vor dem ersten Termin hatte der Gemeinderat wesentliche Weichenstellungen des Projekts beschlossen, drei Monate vor dem zweiten den Vertragsabschluss mit Investor ten Brinke.