Pforzheim
Viehhändler muss Bußgeld wegen Tierquälerei zahlen

PFORZHEIM/KARLSRUHE. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Antrag auf Rechtsbeschwerde eines Viehhändlers abgelehnt, der wegen Tierquälerei zu 200 Euro Bußgeld verurteilt worden war. Er hatte eine halbtote Kuh mit dem toten Kalb im Bauch aus Niederbayern bis nach Birkenfeld transportieren lassen und war im Mai vom Pforzheimer Amtsgericht zu dem genannten Bußgeld verurteilt worden.

Das Veterinäramt des Landratsamts Enzkreis wird der gesetzlichen Verpflichtung, das zuständige Veterinäramt Ulm von diesem Vorkommnis zu unterrichten, nachkommen. Die Pforzheimer Behörde teilte zudem mit, dass auch der Landwirt, der die Kuh übergeben hatte, ein Bußgeld bezahlen muss. dan

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