Waffenkontrollen beim Hells-Angels-Prozess
Bildergalerie: Großes Polizeiaufgebot beim Prozess gegen Hells Angels
Die zwischen 23 und 47 Jahre alten Männer aus Pforzheim und Landau sind wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Bildung bewaffneter Gruppen angeklagt. Das Verfahren hat auch Auswirkungen darauf, ob der Rockerclub verboten bleibt. Laut Anklage sollen die zehn Männer in den frühen Morgenstunden des 27. November 2010 sieben Mitglieder der Türstehervereinigung „United Tribuns“ angegriffen haben. Sie schlugen erst auf die Autos der Türsteher ein, um sie zu provozieren. Dann kam es zur Schlägerei. Dabei warfen die „Hells Angels“ mit einem Hammer und Steinen und verletzten einige der Türsteher leicht. Einer der Angreifer schlug mit einer Machete zu, ein anderer schoss mit einem Revolver, ohne jedoch großen Schaden anzurichten. Wer die Schüsse abgab, konnte nicht festgestellt werden. Ein Türsteher stach wiederum mit einem Messer auf einen Rocker ein und verletzte ihn schwer. Das Verfahren gegen den Messerstecher wurde eingestellt, da Notwehr nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Polizei hatte die Schlägerei beendet.
Vom Ausgang des neuen Verfahrens sowie einer weiteren Verhandlung gegen zwei „Borderland“-Rocker wegen versuchter Erpressung in Traunstein macht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) seine Entscheidung über das Verbot der Gruppe abhängig. Den Sofortvollzug des Verbots hatte der VGH bestätigt, die Hauptverhandlung wurde mit Blick auf die anstehenden Verfahren ausgesetzt. erb/dpa
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