Bagger kippt von Hausruine in Nachbargarten
Gekippt: Mit der Urteilsbegründung ist nun klar, was auch vorher im Raum stand: Beschleunigte Bauverfahren im Außenbereich nach Paragraf 13 b sind endgültig Vergangenheit und werden durch das Regelverfahren ersetzt. Umweltprüfungen sind zwingend. Der Paragraf 13 b wird aus Verfahrenssicht als einer der größten anzunehmenden Unfälle in die Baugeschichte Deutschlands eingehen, denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist folgenreich.   Foto: Markus Zechbauer/dpa, pa, zema-medien (Symbolbild)

Baubeschleunigung in der Region war gestern: Umweltprüfungen sind zwingend

Pforzheim/Enzkreis. Nun liegt auch die Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli zur Unvereinbarkeit des Paragrafen 13 b Baugesetzbuch (BauGB) mit Unionsrecht vor. Diese Begründung, die beim Bundesverwaltungsgericht unter BVerwG 4 CN 3.22 im Netz abgerufen werden kann, war mit Spannung erwartet worden.

Auf jeden Fall bleibt es bei den einschneidenden Konsequenzen. Das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 13 b BauGB, das gegen EU-Recht auf wichtige Bausteine bei der ökologischen Beurteilung verzichtet hat, kann definitiv nicht mehr zur Anwendung kommen: Eine Überplanung ohne Umweltprüfung ist ausgeschlossen. Das trifft auch auf bereits begonnene Verfahren zu, die nun auf das Regelverfahren umgestellt

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