
Baubeschleunigung in der Region war gestern: Umweltprüfungen sind zwingend
Pforzheim/Enzkreis. Nun liegt auch die Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli zur Unvereinbarkeit des Paragrafen 13 b Baugesetzbuch (BauGB) mit Unionsrecht vor. Diese Begründung, die beim Bundesverwaltungsgericht unter BVerwG 4 CN 3.22 im Netz abgerufen werden kann, war mit Spannung erwartet worden.
Auf jeden Fall bleibt es bei den einschneidenden Konsequenzen. Das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 13 b BauGB, das gegen EU-Recht auf wichtige Bausteine bei der ökologischen Beurteilung verzichtet hat, kann definitiv nicht mehr zur Anwendung kommen: Eine Überplanung ohne Umweltprüfung ist ausgeschlossen. Das trifft auch auf bereits begonnene Verfahren zu, die nun auf das Regelverfahren umgestellt
Der Artikel interessiert Sie?
Jetzt weiterlesen mit einem PZ-news-Abo!
Sie sind bereits Abonnent?