03.07.2014
Bei Zeugenvernehmung selbst zum Beschuldigten geworden
Bei seiner anschließenden Befragung konnte die Vernehmungsbeamtin unverkennbar Alkoholgeruch wahrnehmen. Da der Senior mit dem Auto vorgefahren war, blieb ihm nicht erspart ins Röhrchen zu blasen. Tatsächlich zeigte der Atemalkoholtest annähernd 1,8 Promille an. In der Folge musste er zuerst eine Blutprobe und dann den Führerschein abgeben. Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr folgte auf dem Fuß.
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