Es ist idyllisch in Bieselsberg. Der Ort ist umringt von Wiesen und Wäldern. Ein Paradies für Katzen. Wäre da nicht ein Unbekannter mit seinem Luftgewehr. Bereits zum zweiten Mal wurde der siebenjährige Kater Fritz der Familie Rau bereits angeschossen. Das erste Mal im Mai vergangenen Jahres und nun erneut.
„Es ging ihm plötzlich nicht gut“, erinnert sich die Besitzerin Anette Rau. Der Kater habe starke Schmerzen gehabt. „Er hat aber nicht geblutet“, sagt Rau. Deshalb habe sie nicht sofort bemerkt, dass das Tier angeschossen worden sei. Dann habe sie jedoch etwas Hartes am Bauch des Katers bemerkt. Die Tierärztin habe schließlich das Projektil entfernt. Das vom ersten Schuss aus dem vergangenen Jahr ist noch immer im Bauch des Tieres. Die Operation wäre zu riskant.
Rau ist fassungslos, wie man einem Tier so etwas antun kann. Deshalb hat sie wieder Anzeige erstattet. Wie auch schon nach dem ersten Angriff auf ihren Kater. Doch bisher konnte der Täter nicht überführt werden. „Ein Luftgewehr kann sich schließlich jeder besorgen“, sagt Rau.
Werden Tierquäler jedoch erwischt, drohen ihnen hohe Geldstrafen oder bei besonders grausamen Taten sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. So nämlich werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bestraft.

