27.07.2012
Mit frisiertem Roller bei der Polizei vorgefahren
Die Geschwindigkeitsdrossel konnte mit den verbotenen Einbauten jederzeit deaktiviert werden. Anstatt den erlaubten 25 Kilometern ergab eine Überprüfung der Geschwindigkeit auf einem Rollerprüfstand einen Wert von 71 Kilometern.
Da der Rollerfahrer nicht im Besitz eines erforderlichen Führerscheins der Klasse A1 war, erfolgt nun eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft in Tübingen. Das Zweirad wurde vorerst aus dem Verkehr gezogen und darf erst wieder nach dem Rückbau und einer Vorführung bei einem Gutachter zum Einsatz kommen.
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