
- Isabel Hansen
Über 12.000 Euro an Pflegeleistungen soll die Angeklagte über Jahre von der AOK ergaunert haben. Trotz der spontanen Erkrankung, welche die 64-Jährige am Prozesstag ereilte, und ihrem resultierenden Fehlen vor dem Amtsgericht Maulbronn fand die Verhandlung statt. Zwischen 2018 und 2022 soll die pflegebedürftige Angeklagte fünfmal eine Verhinderungspflege bei der AOK beantragt und dafür einen Betrag von insgesamt 12.090 Euro erhalten haben. Diese Leistung soll der Organisation und der Bezahlung einer Ersatzpflege dienen, beispielsweise, wenn pflegende Angehörige krank werden oder in den Urlaub fahren, damit Pflegebedürftige weiter versorgt werden.
Unmut im Gerichtssaal
Doch offensichtlich war die Angeklagte selbstständiger als gedacht.
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