
Regierungspräsidium erklärt: Lärmschutz bleibt wohl kompliziert
Karlsruhe/Enzkreis. Die Redaktion hatte Auszüge aus der ministeriellen Neufassung des Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung veröffentlicht und wollte wissen, wie sich die Zuständigkeiten künftig darstellen.
So war von einem „Wegfall des Zustimmungsvorbehalts der Regierungspräsidien als höherer Straßenverkehrsbehörde bei innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen“ die
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