AdobeStock_503996432
Für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen außerorts und Lastwagendurchfahrtsverbote gelte die RP-Zuständigkeit nach wie vor.   Foto: mpix-foto - stock.adobe.com (Symbolfoto)

Regierungspräsidium erklärt: Lärmschutz bleibt wohl kompliziert

Karlsruhe/Enzkreis. Die Redaktion hatte Auszüge aus der ministeriellen Neufassung des Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung veröffentlicht und wollte wissen, wie sich die Zuständigkeiten künftig darstellen.

So war von einem „Wegfall des Zustimmungsvorbehalts der Regierungspräsidien als höherer Straßenverkehrsbehörde bei innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen“ die

Der Artikel interessiert Sie?

Jetzt weiterlesen mit einem PZ-news-Abo!

Sie sind bereits Abonnent?