
Vorkaufsrecht genutzt: Winzerhalle in Keltern gehört jetzt der Gemeinde
Keltern-Ellmendingen. Die Gemeinde Keltern hat in der Sache um die Winzerhalle in Ellmendingen ihr Vorkaufsrecht genutzt, das der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt hatte. Auch unter den Beteiligten konnte ein gemeinsamer Weg gefunden werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Keltern von Dienstag. Die Winzerhalle solle demnach möglichst schnell für die Allgemeinheit und für die Vereine zur Verfügung stehen.
„Ich bin sehr froh darüber, dass wir in einer guten Atmosphäre einen einvernehmlichen notariellen Vertrag zwischen den ursprünglichen Käufern, der Winzergenossenschaft und der Gemeinde vereinbaren und jetzt unterzeichnen konnten.“
Kelterns Bürgermeister Steffen Bochinger nach dem Notartermin
Bevor die Halle wieder freigegeben werden kann, seien aber noch umfangreiche Planungen und Investitionen notwendig.
Sanierungsgutachten nötig
Nach Übergabe der Halle muss die Gemeinde im nächsten Schritt einen Statiker damit beauftragen, ein detailliertes Sanierungsgutachten zu erstellen. Vom Ergebnis dieses Gutachtens hängt der weitere Zeitplan ab. Die Winzerhalle wurde in den 1930er-Jahren von der Winzergenossenschaft gebaut, inzwischen gibt es einen erheblichen Sanierungsstau: Kellerdecke/Hallenboden, Elektrik, Fluchtwege, Brandschutz und Sanitäranlagen.
Dazu kommen eventuell Bühne, eine Grundausstattung an Veranstaltungstechnik und Möblierung. Die Gemeindeverwaltung prüft Fördermöglichkeiten. Klar ist: Allein die Decke wird Kosten von mehreren Hunderttausend Euro verursachen.
Nutzungskonzept abstimmen
Eine weitere Aufgabe ist, mit den Vorgaben aus dem Bebauungsplan „Sondergebiet Kulturzentrum Alte Kelter Ellmendingen“ und den vorliegenden Gemeinderatsbeschlüssen das Nutzungskonzept weiter zu konkretisieren. Dabei sollen auch potenzielle, künftige Nutzer eingebunden werden. Dies alles vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Winzerhalle voranbringen will. Neben kulturellen Veranstaltungen um den Themenschwerpunkt „Wein“ soll die Winzerhalle Weinverkauf und die bekannten Veranstaltungen ermöglichen.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte entschieden, dass die Gemeinde Keltern dazu berechtigt war, ihr Vorkaufsrecht für die Winzerhalle in Ellmendingen wahrzunehmen. Der Gang vor den VGH war nötig geworden, weil das Verwaltungsgericht Karlsruhe in erster Instanz befunden hatte, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht unrechtmäßig ausgeübt habe. Die wegen erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des erstinstanzlichen Urteils vom VGH zugelassene Berufung der Gemeinde Keltern gegen dieses Urteil war erfolgreich.
Der VGH hatte sich der Argumentation der Gemeinde angeschlossen, die im Bereich der Winzerhalle städtebauliche Maßnahmen plant. Die Revision vor das Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, weil das Urteil weit über Gemeinde- und Landesgrenzen hinaus grundsätzliche Bedeutung für das Vorkaufsrecht von Kommunen hat. Unter anderem wurde – natürlich neben der Tagespresse - im Staatsanzeiger über die Entscheidung berichtet. Auch die ARGE Verwaltungsrecht im deutschen Anwaltsverein widmet sich dem Thema bei deren nächsten Tagung. Referent ist Dr. Lieber, der auch die Gemeinde vertreten hat. Die grundsätzliche Bedeutung hätte es durchaus interessant gemacht, die deshalb zugelassene Revision zu betreiben. Die ursprüngliche Käuferin hat sich jedoch dafür entschieden, diese Möglichkeit nicht zu nutzen und keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Dadurch konnte die Entscheidung früher rechtskräftig werden.
„Das alles ist jetzt Vergangenheit. Wir haben mit den Beteiligten gute Gespräche geführt und sind zu einvernehmlichen Lösungen gekommen. Jetzt arbeiten Gemeinderat und Verwaltung mit aller Kraft an der Zukunft der Winzerhalle“, erklärt Bürgermeister Bochinger.