Wörz
 

Wörz bezeichnet Höhe der Entschädigungssumme als "Lachplatte"

Karlsruhe/Birkenfeld. Das Justizopfer Harry Wörz bekommt eine weitere Entschädigung. Nach Bewertung eines Gutachtens sprach ihm die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am Donnerstag «wegen strafverfolgungsbedingter Erwerbsunfähigkeit» eine zeitlich befristete monatliche Zahlung zu. Über die Höhe wollte die Behörde keine Auskunft geben, um die Interessen von Wörz zu schützen.

Der gelernte Installateur war wegen versuchten Totschlags an seiner von ihm getrennt lebenden Frau verurteilt worden. Sie war 1997 mit einem Schal gewürgt worden und ist seitdem schwerbehindert. Wörz verbüßte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Rund 13 Jahre kämpfte er vor verschiedenen Gerichten, bis er seine Unschuld beweisen konnte. Der Täter ist bis heute nicht ermittelt worden. 2010 sprach der Bundesgerichtshof Wörz endgültig von dem Vorwurf des versuchten Totschlags frei.

Im Haftentschädigungsverfahren hatte er nach Angaben des Generalstaatsanwaltschaft bereits zwei Vorschüsse erhalten: 41 900 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden mit einem Satz von 25 Euro pro Hafttag sowie einen nicht bezifferten Vorschuss für den materiellen Schaden.

Nach dem endgültigen Freispruch für den Gräfenhäuser war lange strittig, wie hoch die Wiedergutmachung sein muss für Harry Wörz, der viereinhalb Jahre im Gefängnis saß und dann in einem Prozessmarathon über 13 Jahre um seine Freiheit kämpfte.

In einer ersten Stellungnahme bezeichnete Wörz laut SWR die gezahlte Summe als eine "Lachplatte". Er werde dagegen klagen. Nähere Einzelheiten zu der Entschädigung nannte er nicht.

Dem Bauzeichner aus Gräfenhausen steht eine Wiedergutmachung zu -- für die Zeit im Gefängnis, aber auch für ausgefallenen Beiträge für die Rentenversicherung und ein Ausgleich für Gehälter, da er in den langen Prozessphasen nicht arbeiten konnte. Harry Wörz ist noch immer arbeitsunfähig und benötigt psychologische Betreuung.