Sterbehilfe
Sollten Sterbewillige ein Recht auf Zugang zu Betäubungsmitteln haben, mit denen sie den Suizidwunsch umsetzen können?.  Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild 

Abgeordnete stellen Initiative zur Sterbehilfe vor

Berlin. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe formiert sich im Bundestag eine fraktionsübergreifende Initiative für eine Neuregelung.

Die Abgeordneten Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) wollen heute in Berlin einen Gesetzentwurf vorstellen. Ziel sei, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und Betroffenen auch einen Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung zu eröffnen.

Die Karlsruher Richter hatten Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt - es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. Dabei hat «geschäftsmäßig» nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet «auf Wiederholung angelegt». Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf. Die Richter stellten aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus - etwa Beratungspflichten und Wartefristen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte, es gehe nicht allein um Schwerstkranke am Lebensende. «In den Blick genommen werden müssen auch lebenssatte, einsame, pflegebedürftige und psychisch erkrankte Menschen», sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.

Die Abgeordneten-Gruppe solle daher auch klären, wie eine wiederholte Hilfe zur Selbsttötung durch Ärzte, Privatpersonen oder Institutionen zu regeln sei. «Jede organisierte Unterstützung bei der Selbsttötung verlangt die Selbstbestimmung des Suizidwilligen. Aber welcher Mensch und welche Institution kann die freie Willensbildung nach welchen allgemeingültigen Kriterien prüfen?» Brysch betonte außerdem, eine Suizidassistenz gegen Bezahlung müsse unter Strafe gestellt werden.

dpa

Mitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts