„Anzeigenauftrag“ im Sinne
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend („AGB“) ist das Angebot
auf Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder mehrerer privater
Kleinanzeigen eines Inserenten in einer Druckschrift und ihrer digitalen
Ausgabe als sogenanntes E-Paper zum Zweck der Verbreitung.
1.
Die nachfolgenden AGB gelten
für alle Anzeigenaufträge, die der J. Esslinger GmbH & Co KG (nachfolgend
„Verlag“) als Vermarkter von Anzeigen erteilt werden, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Ergänzend gilt die bei Vertragsschluss jeweils gültige Preisliste des
Verlags. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht
übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2.
Die AGB gelten nur im
Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
3.
Mit Übermittlung eines
Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB sowie die Preisliste des
Verlags an.
4.
Änderungen der AGB werden
dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt,
wenn der Auftraggeber ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Verlag wird auf
diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der schriftliche
Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung eingegangen
sein.
1.
Anzeigenaufträge können
insbesondere über das Portal „Private Kleinanzeigen“ auf der Website
www.pz-news.de getätigt werden. Hierbei kann der Auftraggeber seine Angaben im
Bestellvorgang bis zur Bestätigung „Anzeige buchen“ jederzeit ändern und
einsehen. Der Anzeigenauftrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden,
wenn der Auftraggeber durch Klicken auf den Button „Hiermit erkenne ich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an“ die AGB akzeptiert und dadurch in seinen
Anzeigenauftrag aufgenommen hat. Der Verlag schickt daraufhin dem Auftraggeber
per E-Mail eine Empfangsbestätigung zu, in welcher der Anzeigenauftrag nochmals
aufgeführt wird und die der Auftraggeber über die Funktion „Drucken“ ausdrucken
kann. Diese E-Mail enthält keine Annahmeerklärung. Ein Vertrag zwischen dem
Verlag und dem Auftraggeber kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung,
Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Anzeige durch den Verlag zustande.
Der Verlag kann über die Annahme des Anzeigenauftrages nach billigem Ermessen
entscheiden und diese insbesondere aus den in § 3 Abs. 3 genannten Gründen ablehnen.
2.
Der Vertragsschluss erfolgt
ausschließlich in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird für die Durchführung
des Vertrages gespeichert, ist dem Auftraggeber nach Vertragsschluss online
aber nicht mehr zugänglich. Es besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder
anderweitigen Aufbewahrung der Anzeige nach Beendigung der Anzeigenschaltung.
3.
Der Verlag behält sich vor,
Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen
oder zu kündigen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Dem
Auftraggeber stehen aufgrund einer derartigen Ablehnung keinerlei Ansprüche zu.
1.
Soweit der Auftraggeber den
Anzeigenauftrag über das Portal www.pz-news.de oder durch andere Fernkommunikationsmittel
(z.B. Brief, Fax, E-Mail, Telefon) übermittelt, steht ihm folgendes Widerrufsrecht
zu:
2.
Der Auftraggeber kann seine
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten des Verlags gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten des Verlags gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: J.
Esslinger GmbH & Co KG, Postraße 5, 75172 Pforzheim
3.
Das Widerrufsrecht erlischt
vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Auftraggebers
vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Widerrufsrecht ausgeübt
hat.
4.
Ende der Widerrufsbelehrung
1.
Bei der Erteilung des Anzeigenauftrags
über das Portal www.pz-news.de erhält der Auftraggeber eine Vorschau auf die zu
veröffentlichende Anzeige und kann so auf das Erscheinungsbild, die formelle
Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. Platzierungszusagen können nur
unter Vorbehalt gegeben werden.
2.
Konkurrenzausschluss ist
nicht möglich.
3.
Für die rechtzeitige und
vollständige Lieferung des Anzeigentextes ist der Auftraggeber verantwortlich. Der
Auftraggeber hat Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen
Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck
handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der
Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen
jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Verlag von dieser Datei
keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw.
-begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang
Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den
Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch
den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
4.
Der Verlag ist unabhängig
von der Platzierung in der Druckschrift berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten ergänzend auch in
seinen Online-Medien zu veröffentlichen. Die Darstellung in den Online-Medien kann
von der Darstellung in der Druckschrift abweichen.
5.
Rubrizierte Anzeigen werden
in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung
bedarf.
Bei Ziffernanzeigen (Chiffreanzeigen) wendet
der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die
Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in
dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht
eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht
50g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall
vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten
übernimmt.
1.
Für erteilte Aufträge gilt
die bei Vertragsschluss jeweils gültige Preisliste des Verlags; druckfehlerhafte
Preisangaben sind nicht bindend. Änderungen der Preisliste bleiben vorbehalten.
Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen jedoch nur wirksam, wenn
sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des
Anzeigenauftrages angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem
Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
schriftlich ausgeübt werden.
2.
Bei rechtzeitiger
Stornierung von bereits gesetzten Anzeigen berechnet der Verlag Satzkosten in
Höhe von 25 % des Anzeigenpreises. Änderungen und Stornierungen von
Anzeigenaufträgen sind nach dem jeweiligen Anzeigenschlusstermin nicht mehr
möglich. Das Widerrufsrecht gemäß § 4 bleibt unberührt.
3.
Sind keine besonderen
Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Bei Anzeigenaufträgen mit
Größenvorschrift, die aus technischen Gründen nicht eingehalten werden kann,
ist der Verlag zur Überschreitung bis 10 % berechtigt, ohne dies dem
Auftraggeber vor Veröffentlichung mitzuteilen.
4.
Frei stehende (nicht
umrandete) Anzeigen berechnet der Verlag von Linie zu Linie. Die effektive
Abdruckhöhe beinhaltet in jedem Falle den erforderlichen Mindestabstand von je
1mm zur angrenzenden Anzeige bzw. zur Trennlinie.
5.
Falls der Auftraggeber nicht
Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
unter www.pz-news.de/mediadaten abrufbaren Preisliste ersichtlichen, vom
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden gemäß der Preisliste gewährt.
6.
Bei Zahlungsverzug oder
Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
7.
Der Verlag liefert mit der
Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
8.
Der Auftraggeber kann nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus
dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
9.
Die Kosten für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
1.
Der Verlag gewährleistet die
für den belegten Titel übliche Druckqualität.
2.
Der Auftraggeber hat bei
ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der
Anzeige nach seiner Wahl Anspruch auf angemessene Zahlungsminderung oder auf
eine einwandfreie Ersatzanzeige, soweit der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Der Verlag haftet jedoch nicht für nur unwesentliche Fehler, bei
fernmündlich erteilten oder geänderten Aufträgen sowie bei undeutlicher
Druckvorlage des Auftraggebers; Gleiches gilt bei fehlerhaften
Wiederholungsanzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Schaltung
der Wiederholungsanzeige auf den Fehler hinweist. Lässt der Verlag eine ihm für
eine Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von
vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen geltend gemacht werden.
1.
Die gesetzliche Haftung für
Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der vereinbarten Leistung wird
durch diese AGB nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet der Verlag ausschließlich
nach Maßgabe der nachstehenden Absätze.
2.
Der Verlag haftet
vorbehaltlich Absatz 4 unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei
schuldhaften Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit führen.
3.
Soweit nicht ein Fall gemäß
vorstehendem Absatz 2 Buchst. b) vorliegt, haftet der Verlag für einfache
Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Eine solche Pflicht liegt vor,
wenn die Erfüllung der Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und die Vertragspartner auf die Einhaltung der Pflicht
vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen.
4.
Außer in den Fällen von
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verlags für entgangenen
Gewinn und andere reine Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
5.
Die Haftungsausschlüsse bzw.
Haftungsbegrenzungen gemäß den vorstehenden Absätzen gelten auch für die
außervertragliche Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Im Falle höherer Gewalt sowie Streik erlischt jede Verpflichtung des Verlags
auf Erfüllung von Aufträgen oder Leistung von Schadensersatz.
1.
Der Auftraggeber garantiert,
dass er über alle zur Schaltung des Anzeigenauftrages erforderlichen Rechte
verfügt und keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-oder
Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber
trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter
auf erstes Anfordern frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der
Veröffentlichung entstehen können, und wird den Verlag von jedem ihm hierdurch entstandenen
Schaden, einschließlich der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung, auf
erstes Anfordern freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag mit
ihm verfügbaren Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung
gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder
gerichtlich verhängte Verbote im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend
schriftlich zu informieren.
2.
Der Auftraggeber überträgt
dem Verlag sämtliche für die Nutzung in den Print- und Onlinemedien des
Verlags, einschließlich Internet und mobile Anwendungen (z.B. als sogenanntes E-Paper
oder App), erforderlichen urheberrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte,
insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Bearbeitung,
zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten
zum Abruf.
1.
Der Verlag erhebt im Rahmen
der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers. Er beachtet dabei
insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und
Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird der Verlag
Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten oder
nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich
ist.
2.
Ohne Einwilligung des
Auftraggebers wird der Verlag Daten des Auftraggebers nicht für Zwecke der
Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
3.
Der Auftraggeber, der über
die Website www.pz-news.de den Anzeigenauftrag übermittelt, hat jederzeit die
Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten dort unter dem Button
„Benutzerdaten ändern“ in seinem Profil aufzurufen, diese zu ändern oder zu
löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Auftraggebers und
weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung auf die Datenschutzerklärung
verwiesen, die auf der Website des Verlags jederzeit über
www.pz-news.de/datenschutz in druckbarer Form abrufbar ist.
1.
Die Rechtsbeziehung zwischen
Verlag und Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem,
zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf
materielles deutsches Recht verweist und das auch dann keine Anwendung findet, wenn
der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.
2.
Erfüllungsort ist der Sitz
des Verlags.
3.
Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche
des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
4.
Ergänzungen und/oder
Abänderungen des Werbeauftrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies
gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
5.
Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen des Werbeauftrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame(n) Bestimmung(en) wird(werden) vielmehr im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den
Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.