
Corona-Pandemie: Annullierte Flüge ohne Aufpreis umbuchbar
Wird ein Flug annulliert, können Fluggäste eine Umbuchung verlangen. Alternativ können sie sich aber auch die Kosten für das Flugticket erstatten lassen. Diese Rechte gelten grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG) zeigt (Az.: 6 U 127/20), auf die die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam macht. Eine Umbuchung muss dabei grundsätzlich ohne Aufpreis erfolgen.
Grundlage ist hierfür die EU-Fluggastrechteverordnung. Danach haben betroffene Fluggäste bei Annullierung ihres
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