
Dezemberhilfe: Zurücklehnen – wir machen das!
Energie geht alle an!
Die SWP geben die von der Bundesregierung als „Dezember-Soforthilfe” benannte Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden direkt an Sie weiter und sorgen damit für eine unmittelbare Entlastung für Privat- & Gewerbekunden.
Für den Monat Dezember wird kein Abschlag fällig. Der Abschlag zum Monatsende wird also nicht erhoben.
Soforthilfe für Haushalts- und Gewerbekunden
Deutlich von der Entlastung profitieren werden Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh. Mit der unmittelbar wirkenden Maßnahme sollen insbesondere private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen vor einer steigenden finanziellen Belastung durch gestiegene Energiepreise geschützt werden.
Um das neue Gesetz auch für die SWP-Kunden pünktlich umzusetzen, haben die SWP bereits frühzeitig die Weichen dafür gestellt, die Entlastung für ihre Kunden realisieren zu können und beim Bund die entsprechenden Ausgleichsmittel beantragt.
Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden
Betroffen sind Gas- und Fernwärmekunden der SWP. Selbst unternehmen müssen diese in der Regel nichts – die SWP ziehen im Monat Dezember keine Abschlagszahlungen ein. Nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Kunden mit Daueraufträgen, müssen diese selbst aktiv werden und die Zahlung selbst aussetzen. Erfolgte Zahlungen aus Daueraufträgen oder sonstigen Überweisungen werden in diesen Fällen nicht zurückgezahlt, sondern in der nächsten Jahresendabrechnung verrechnet und im Anschluss ggf. gutgeschrieben.
Hilfe richtet sich nach individuellem Verbrauch
Die Soforthilfe wird individuell für jeden Haushalt berechnet. Grundlage ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch des Kunden. Die Soforthilfe basiert auf einem Zwölftel dieses Verbrauchs. Ein Zwölftel des individuellen, im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen. Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht demnach nicht dem realen Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember, sondern wurde prognostiziert und kann abweichen.
Preisbremsen für Wärme und Strom ab Januar
Zusätzlich zur Soforthilfe für den Monat Dezember hat die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen für das kommende Jahr beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2023 greifen ab März die sogenannten Preisbremsen für Strom und Wärme. So werden jeweils 80 % des bisherigen individuellen Verbrauchs bei Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen gedeckelt: Strom zu 40 Cent/kWh, Gas zu 12 Cent/kWh und Fernwärme zu 9,5 Cent/kWh.
Weitere Informationen rund um die Welt der Energie, wichtige Hinweise zur aktuellen Lage sowie wertvolle Tipps zum Energiesparen gibt es auf der Homepage der SWP unter https://www.stadtwerke-pforzheim.de/aktuelle-lage/. Wer in Kontakt mit den Energie-Experten der SWP treten möchte, findet unter https://www.stadtwerke-pforzheim.de/kontakt/ die passenden Ansprechpartner und vielfältige Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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