Räum- und Streupflicht: Wer muss Gehwege vom Schnee befreien?
Der Vermieter hat die Räum- und Streupflicht übertragen, der Mieter ist aber verhindert? Dann muss er für Ersatz sorgen.   Foto: Felix Kästle/dpa/dpa-tmn

Räum- und Streupflicht: Wer muss Gehwege vom Schnee befreien?

Berlin. Für viele Menschen ist die Freude groß, wenn im Winter die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen. Doch die weiße Pracht ist längst nicht nur Vergnügen – mit ihr gehen auch gewisse Pflichten einher. Denn überfrierende Nässe und Schnee können Gehwege in spiegelglatte Rutschbahnen verwandeln und so zur Gefahr für Fußgänger werden. Damit nichts passiert, sind Immobilieneigentümer gefragt.

Diese müssten dafür Sorge tragen, dass der Bürgersteig vor ihrem

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