Coronavirus - Schnelltest
Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann ab Montag vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben in Baden-Württemberg teilhaben.
picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand (Symbolbild)
Baden-Württemberg
Ab Montag: Ins Restaurant und zum Friseur dürfen Ungeimpfte nur noch mit Test – PCR-Test doch nur für Clubs
  • pm/pz

Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat sich auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft treten soll, verständigt. An diesem Wochenende soll die Verordnung notverkündet werden, letzte Details befinden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Fest steht allerdings be-reits: Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wie das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat.

Wer keine Impfung nachweisen kann, muss demnach einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereich (Kultur, Gastro, Friseur und weitere), soll ein Antigenschnelltest ausreichen.

Am Mittwoch hatte es zunächst noch geheißen, dass überall, wo in Innenräumen Abstand nicht möglich und intensive Körpernähe nicht zu vermeiden seien, ein PCR-Test von Ungeimpften gefordert werde, also etwa bei Konzerten, Theateraufführungen und in Clubs und Diskotheken. Nun soll das also nur noch für die beiden Letzteren gelten.

"Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag in Stuttgart.

Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien (etwa Festivals) soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5.000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent beziehungsweise mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.

Das Landesgesundheitsamt wird laut Mitteilung von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems, also die Auslastung der Intensivbetten, abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

Augenmerk auf andere Indikatoren

Lucha stellte noch einmal klar, dass die Verordnung der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Bürger diene.

"Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreichen."

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha

Es mache deshalb keinen Sinn, so lange zu warten, sondern jetzt schon zügig mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen gegenzusteuern: "Das machen wir mit unserer neuen Verordnung. Ganz wichtig: Selbstverständlich wird die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für unser politisches Handeln spielen, allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens."

Lucha nannte als Ziel, jetzt vor die Lage zu kommen: "Es war absehbar, dass die Infektionszahlen nun wieder ansteigen werden, da sich die Delta-Variante unter den nicht-geimpften Menschen ausbreiten wird. Deshalb können Öffnungen und ein Zurück zu mehr Normalität nur mit der 3-G-Regel erfolgen." Das müsse allen klar sein.

"Die Menschen sollen ihre Freiheiten zurückbekommen, aber mit diesen Freiheiten müssen wir alle sehr verantwortungsvoll umgehen, da die Pandemie längst noch nicht vorbei ist."