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Im Rechtsstreit zwischen der AfD und der Stadt Hechingen gibt es eine Wende. Laut Stadt wurde ein Vergleich über die Durchführung eines AfD-Landesparteitages in der Stadthalle in Hechingen geschlossen. «Die AfD wird ihren Landesparteitag nicht am 8. und 9.11.2025 in der Stadthalle Museum durchführen. Die Stadthalle wird für die Durchführung des Parteitages stattdessen am 22. und 23.11.2025 vermietet», ließ ein Sprecher der Stadt im Zollernalbkreis wissen.
Die Stadt kündigte auch an, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen keine Beschwerde einlegen zu wollen. Dieses hatte vor ein paar Tagen der AfD recht gegeben. Die Stadt wurde mit einer einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, der AfD den Europasaal der Stadthalle vom 8. bis 9. November 2025 für einen Delegierten- und Programmparteitag zu überlassen. Nun einigten sich beide Seiten aber auf eine Verschiebung des Termins für den Parteitag. Der Co-Landeschef der AfD, Emil Sänze, teilte mit, dass pragmatisches Handeln den Parteitag ermöglicht habe.
Gericht: Veranstaltung am Jahrestag der Pogromnacht provoziert
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen provoziere eine Veranstaltung der AfD am Jahrestag der Pogromnacht. Angesichts der Bedeutung des Parteitags für die Chancen der AfD bei der kommenden Landtagswahl am 8. März 2026 müsse dies aber hingenommen werden.
Der Gemeinderat von Hechingen hatte eine neue Nutzungsordnung für die Halle beschlossen. Laut dem Stadtsprecher sollten dort seit Oktober keine Parteiveranstaltungen auf Bundes- und Landesebene mehr stattfinden. Deswegen hatten sich sowohl der AfD-Landesverband als auch der AfD-Ortsverband Hechingen mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht Sigmaringen gewandt.
Die nachträgliche und rückwirkende Änderung der Nutzungsbedingungen für die Stadthalle lege den Verdacht nahe, dass diese erfolgt sei, um die AfD auszuschließen und verletze deren Recht auf Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb. «Auch die anderen von der Stadt angeführten Gründe zielten im Wesentlichen darauf ab, das nachträgliche Herausdrängen der AfD aus der Stadthalle zu rechtfertigen», hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichtes.
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