Prozess um zerstückelte Leiche im Rhein
Das Landgericht hatte den damals 58-jährigen Deutschen wegen Totschlags verurteilt. (Archivbild)
Philipp von Ditfurth/dpa
Baden-Württemberg
BGH entscheidet in Prozess um zerstückelte Leiche im Rhein

Nach tödlichen Schüssen auf einen Tunesier in Südbaden vor rund zwei Jahren entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (10.00 Uhr), ob das Verfahren gegen den Täter neu aufgerollt wird. Das hatten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Schwester des Opfers als Nebenklägerin vor dem obersten deutschen Strafgericht gefordert. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei der Tat um einen rassistisch motivierten Mord. (Az. 1 StR 216/25)

Am 23. Dezember 2023 hatte der Deutsche den 38-jährigen Tunesier in einer Flüchtlingsunterkunft in Rickenbach im südbadischen Landkreis Waldshut mit einer halbautomatischen Selbstladepistole getötet. Während der Weihnachtsfeiertage zerlegte er die Leiche mit einer Machete in sechs Teile, umwickelte sie mit Maschendraht und warf sie in den Rhein. Taucher fanden die Leichenteile später bei Breisach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Landgericht sah keinen Mord

Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den damals 58-jährigen Angeklagten im November 2024 unter anderem wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Der Mann hatte gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von ihm bedroht gefühlt haben. Mordmerkmale erkannte das Gericht nicht. Das kritisieren sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Nebenklage scharf.

So habe das Landgericht etwa das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ausgeschlossen, obwohl rassistische Einstellungen des Täters belegt seien und stärker hätten berücksichtigt werden müssen, erklärten sie bei der Verhandlung im Dezember. Zudem sei es nicht von Heimtücke ausgegangen, obwohl das Opfer die Tür zu seiner Wohnung offenließ. Dies widerspreche der Annahme des Gerichts, der Mann sei nicht arglos gewesen. Sie fordern, dass der BGH das Urteil aufhebt und den Fall an ein anderes Landgericht verweist.

© dpa-infocom, dpa:260113-930-535683/1

VG WORT Zählmarke