Das war einmal: Die badische Fahne darf nicht mehr vom Badischen Landesmuseum in Karlsruhe wehen. 

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Im Stadion noch erlaubt, vom Schlossturm verbannt - die Baden-Flagge.

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Ganz links außen weht die badische Fahne. Die Stadt Karlsruhe wird sie auf ihren Plätzen und Gebäuden auch weiterhin aufziehen, auch wenn sie nicht mehr vom Dach des Badischen Landesmuseums flattern darf.

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Baden-Württemberg
Badische Fahne darf nicht mehr auf dem Karlsruher Schloss wehen
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Karlsruhe. Karlsruhe. Jahrelang flatterte sie auf dem Turm des Karlsruher Schlosses - jetzt bleibt sie für immer im Depot. Die Baden-Flagge wird nicht mehr gehisst werden, sagte eine Sprecherin des im Schloss untergebrachten Badischen Landesmuseums am Dienstag.

Grund für das Aus der badischen Flagge ist der Wirbel um die rote Fahne, der im Juni ausgebrochen war. Diese hatte das Museum als Symbol für die Ausstellung „Revolution! Für Anfänger*innen“ auf dem Turm gehisst, dann aber auf Anweisung des Staatsministeriums wieder abgehängt. Auf Landesgebäuden wie dem Schloss sind demnach nur Landes-, Bundes- oder Europaflaggen erlaubt - und damit nicht nur keine Revolutionsfahne, sondern auch keine Baden-Flagge mehr. Seither weht dort die Landesflagge.

Den Wirbel um die rote Fahne hatte ein Karlsruher Bürger angezettelt. Über die Baden-Fahne hatte sich hingegen nie jemand beschwert, sagte die Museumssprecherin, sie sei im Gegenteil immer sehr positiv wahrgenommen worden von Besuchern. „Der Badener ist stolz auf seine Fahne“, sagte sie. „Wir sind jedoch eine Institution des Landes und halten uns selbstverständlich an die Regeln.“ Die Badische Fahne ruhe nun im Depot - zusammen mit der roten Fahne.

Und wie sieht es sonst mit badischen Fahnen im Stadtbild von Karlsruhe aus? „Die Stadt ist autark“, lautet eine Auskunft der städtischen Pressestelle. An städtischen Fahnenmasten darf neben der Deutschland-, der Baden-Württemberg- und der Europa-Fahne selbstverständlich auch weiterhin die gelb-rot-gelbe Flagge Badens im Wind wehen. Und daran müsse und wolle man nichts ändern.

Man orientiere sich zwar an übergeordneten Empfehlungen für Beflaggungen zu bestimmten Anlässen, wenn etwa bei Todesfällen die Fahnen auf Halbmast hängen sollen, doch was für das Badische Landesmuseum gelte, habe keinen Einfluss auf die nicht im Landesbesitz befindlichen Gebäude der badischen Metropole. Und so wird die Baden-Fahne weiterhin im Karlsruher Stadtbild prominent zu sehen sein.

Garantiert flattern wird sie im Wildparkstadion. Für die Fans des Karlsruher SC ist die badische Flagge ein Identifikationselement, genau so wie das Badnerlied, die inoffizielle Landeshymne. Und aus dem Kreis der Fußballfans kommt auch die härteste Kritik am Verbot der Baden-Fahne für das Landesmuseum im Schloss Karlsruhe, wie man leicht in den Sozialen Medien beobachten kann. Diskriminierung? Schwaben-Verschwörung? So richtig Verständnis hat in diesem Kreis niemand dafür, dass auf dem Schlossdach nun das baden-württembergische Schwarz-Gelb statt dem badischen Gelb-Rot-Gelb flattert.