Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern haben am Sonntag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis „sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen“ nicht mehr zulasse. „Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt“, sagte einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.
Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt seit Sonntag Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen (die PZ berichtete). Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung – darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch Kinderärzte wollen wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis klagen.
Die Eltern werden von der „Initiative freie Impfentscheidung“ und dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ unterstützt. Sie monieren: Eltern, die sich gegen die Masernimpfung entscheiden oder erst später impfen wollten, werde jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen. Die Koppelung der Impfpflicht an den Kita-Zugang sei eine unverhältnismäßige Belastung, sagte ihr Vertreter Rixen. Es gebe bei Masern keine akute Bedrohungslage, in Deutschland bereits eine sehr hohe Impfungsrate und vergleichsweise wenige Erkrankungen.
Auch sei der Impfzeitpunkt „der weltweit früheste und durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend gerechtfertigt“. Kritisiert wird auch, dass es in Deutschland keinen Einzelimpfstoff nach dem Beispiel der Schweiz gegen Masern gibt, sondern nur Mehrfach-Impfstoff (Masern, Mumps und Röteln oder Masern, Mumps, Röteln und Windpocken). Damit schließe das Gesetz die Impfung gegen Mumps und Röteln sowie eventuell auch gegen Windpocken ein.

