Wer raucht, muss sich in Baden-Württemberg bald an strengere Regeln halten. Ab dem 1. Juni gilt im Südwesten ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Das sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind.
Wo ist Rauchen künftig zusätzlich verboten?
Künftig darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits sind. Auf Schulhöfen soll es dagegen keine Raucherzonen mehr geben, auch Raucherzimmer in Behörden sind dann tabu.
Was ist mit E-Zigaretten?
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln – und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.


Neue Regeln für Raucher - Was künftig in Freibädern gilt
Gibt es Ausnahmen?
Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss künftig bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.


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Warum sind Bierzelte von der neuen Regel ausgenommen?
Ein Bürgerforum, das die Entstehung des Gesetzes begleitet hatte, hatte sich eigentlich klar für Rauch- und Dampfverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.


Neue Verbote für Raucher – Das gilt ab Juni im Südwesten
Welche Strafen drohen?
Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres noch mal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig. Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.
Wie wird das Gesetz konkret umgesetzt?
Für die Umsetzung sind die Betreiber betroffener Einrichtungen zuständig. Im Stuttgarter Zoo Wilhelma ist man dem Gesetz schon zuvorgekommen. Dort ist einem Sprecher zufolge bereits seit Anfang März Rauchen nur noch in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. An den Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Stuttgart sollen nach Angaben der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) alle Haltestellen von Anfang Juni an mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet sein. An Straßenbahnhaltestellen kontrolliere der Sicherheitsdienst der SSB, an Bushaltestellen sei die Stadt Stuttgart zuständig.



