Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am 20. Mai seine Entscheidungen über die von vielen Hausbesitzern im Südwesten bekämpfte Neuregelung der Grundsteuer verkünden. Das muss jedoch nicht das Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen bedeuten: Die Anwälte der klagenden Hausbesitzer aus Stuttgart und Karlsruhe riefen das höchste deutsche Finanzgericht auf, die Klagen dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart vorzulegen. Der II. Senat des BFH ließ bei den beiden mündlichen Verhandlungen in München keine Tendenz erkennen: «Dann müssen wir mal schauen, wie wir das sehen», sagte die Vorsitzende Franceska Werth lediglich.
Kläger wollen Gesetz kippen
Die Kläger werden vom Eigentümerverband Haus + Grund und vom Bund der Steuerzahler unterstützt, Ziel ist es, das seit vergangenem Jahr geltende Landesgrundsteuergesetz wieder zu kippen. Verhandelt wurden zwei Klagen aus Stuttgart und Karlsruhe, doch ging es bei den Verhandlungen nur am Rande um die beiden Einzelfälle, sondern ums Grundsätzliche: Die Anwälte der Kläger argumentieren, dass die baden-württembergische Version der Grundsteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße und damit verfassungswidrig sei. In der ersten Instanz hatte das baden-württembergische Finanzgericht beide Klagen im Juni 2024 abgewiesen.
Die Landesregierung hat bei der Besteuerung des Grundvermögens ein vergleichsweise einfaches Modell gewählt: Die Grundstücksfläche wird mit dem Bodenrichtwert multipliziert, der von Gutachterausschüssen ermittelt wird. Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch die etwaigen Miet- oder Pachteinnahmen sind, spielt bei der Berechnung des Grundstückswerts keine Rolle. Lediglich die sogenannte Steuermesszahl ist niedriger, wenn Wohngebäude auf einem Grundstück stehen.
Einfamilienhausbesitzer härter getroffen als Vermieter großer Mietskasernen
Folge ist, dass insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit großen Gärten vergleichsweise viel zahlen müssen. Im Karlsruher Fall wohnt eine ältere Dame mit - laut Anwälten - niedriger Rente in einem Zweifamilienhaus auf einem 1.100 Quadratmeter-Grundstück. «Wieso zahlt meine Mandantin genauso viel Grundsteuer wie der Eigentümer eines Sechsfamilienhauses?», fragte Anwalt Karlheinz Autenrieth. Das Grundsteuergesetz trifft direkt etwa 5,6 Millionen Eigentümer im Land. Indirekt zahlen aber auch Mieter, da Vermieter die Kosten üblicherweise umlegen.
Außerdem sind die Bodenrichtwerte nicht für jedes Haus einzeln festgelegt, sondern nach Zonen. Dieses Raster halten die Kläger für viel zu grob, da es auch entlang einer Straße große Wertunterschiede zwischen den Häusern geben kann. «Das bedeutet Ungleichheiten großen Ausmaßes», sagte der von den Klägern als Rechtsbeistand bestellte Augsburger Rechtsprofessor Gregor Kirchhof. «Gewerbe wird deutlich entlastet, Wohnen wird deutlich belastet.»
Ein weiterer Punkt: Das Gesetz verstößt nach Einschätzung der Kläger auch gegen das Äquivalenzprinzip: Dieser Grundsatz bedeutet, dass die Leistungen des Staats den Zahlungen entsprechen müssen, die er von den Bürgern verlangt. Im Falle der Grundsteuer zahlen Eigentümer in Großstädten wegen höherer Bodenrichtwerte erheblich mehr als Landbewohner, obwohl die kommunale Infrastruktur nicht unbedingt sehr viel besser ist.
Verwaltung: Grundsteuer ist keine Gebäudesteuer
Die Finanzverwaltung wies sämtliche Vorwürfe zurück: «Die Grundsteuer ist eben keine Gebäudesteuer», sagte die für das Karlsruher Finanzamt sprechende Oberregierungsrätin. «Das Landesgrundsteuergesetz ist nicht nur verfassungsgemäß, sondern auch ein leicht zu verstehendes, transparentes und bürokratiearmes Gesetz.»
Die durch die Einteilung in Zonen entstehenden Ungenauigkeiten bei der Berechnung der Grundsteuer hält der Fiskus für vertretbar. «Diese Vereinfachung ist von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt», sagte die Beamtin. Bei mehreren Millionen Grundstücken im Land ist nach Darstellung der Behörden der Aufwand für eine individuelle Festsetzung der Grundsteuer zu hoch. «Es geht nicht um eine optimale Lösung, sondern um eine Lösung, die vertretbar und willkürfrei ist», sagte der Bochumer Rechtsprofessor Roman Seer als Beistand der Finanzbehörden.
Grundsteuerreform zog bundesweite Klagewelle nach sich
Notwendig war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die frühere, bundesweit geltende Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die der Grundsteuer zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Baden-Württemberg ist eines von fünf Bundesländern, die eigene Grundsteuergesetze verabschiedet haben, in den übrigen elf Ländern gilt das sogenannte Bundesmodell.
Protest gab es gegen sämtliche neuen Grundsteuer-Modelle, bundesweit reichten gut 2.000 Eigentümer Klagen ein. Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember zunächst über das Bundesmodell entschieden und dieses für rechtens erklärt. Nun kommen vor dem BFH nacheinander die fünf Landesgesetze an die Reihe, das baden-württembergische als Erstes. Die Vorsitzende Franceska Werth ließ durchblicken, dass der BFH diesen rechtlichen Flickenteppich für missglückt hält: «Das hat noch zu einer höheren Unzufriedenheit geführt», sagte Werth.
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