Waffenverbotszone
Auch in der Stuttgarter Innenstadt sind Messer nicht mehr erlaubt.
Bernd Weißbrod/dpa
Baden-Württemberg
Das spricht für und das gegen das Messerverbot im Nahverkehr

Messer und andere Waffen sind in Bussen, Bahnen, Regionalzügen sowie Fähren strikt verboten - und das seit dem Sommer. Das Kabinett hat Ende Juli eine entsprechende Verordnung beschlossen. Die ist streng: Selbst stumpfe Buttermesser und Schweizer Taschenmesser sind seitdem tabu im Nahverkehr. Kann ein solcher Schritt tatsächlich für mehr Sicherheit sorgen – oder ist das reine Symbolpolitik?

PRO

Zunehmende Messergewalt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erwartet, dass das Messerverbot in Bus und Bahn zu weniger Straftaten führt. Klar ist: Die Zahl der Messerangriffe steigt. Insgesamt wurden im Südwesten im vergangenen Jahr 3.129 Messerangriffe registriert, etwas mehr als im Vorjahr. Knapp die Hälfte davon fand im öffentlichen Raum statt. Deshalb gibt es auch immer mehr Messerverbotszonen im Land. Brutale Attacken wie der tödliche Messerangriff auf den Polizisten Rouven Laur auf dem Mannheimer Marktplatz sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Messerangriffe im öffentlichen Raum wirken besonders verunsichernd, heißt es aus dem Innenministerium.

Befürworter des Verbots argumentieren zudem: Der Nahverkehr ist ein besonders sensibler Ort. Menschen stehen auf engem Raum zusammen, Fluchtwege sind begrenzt, Konflikte eskalieren schnell. Allein im baden-württembergischen öffentlichen Personennahverkehr, also etwa an Bahnhöfen, Haltestellen, in Zügen und Bussen, registrierte die Polizei 2024 insgesamt 222 Messerangriffe – das war ein Plus von rund acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für dieses Jahr geht das Innenministerium von einem weiteren Anstieg der Messerangriffe im Nahverkehr aus.

Mehr Kontrollbefugnisse

Die Polizei hat jetzt zumindest rechtlich mehr Handhabe. «Mit der neuen Verordnung darf die Polizei verdachtsunabhängig Fahrgäste kontrollieren», sagt Ralf Kusterer, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft. Bisher habe es sehr umfangreiche Nachweise gebraucht, um Fahrgäste oder Passanten überhaupt kontrollieren zu dürfen.

Und: Mehr Kontrollen bedeuten auch weniger Messer im Verkehr. In der Messerverbotszone in der Stuttgarter City etwa wurden von Januar bis Oktober dieses Jahres 172 Verstöße festgestellt. 138 Mal ging es um Messer, etwa Einhand-, Klapp- und Springmesser - laut Innenministerium waren das ausdrücklich keine Buttermesser, mit dem man dem Kind ein Brötchen schmiert. 36 Mal ging es um Waffen wie Schlagstöcke und Schlagringe. 

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagt: «Jedes Messer und jede Waffe, die wir sicherstellen, ist ein Sicherheitsgewinn.»

CONTRA

Zweifelhafte Abschreckung

Verstöße gegen die neue Regelung stellen nach Angaben des Ministeriums eine Ordnungswidrigkeit dar und können ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben. Kritiker führen aber an, dass sich Gewalttäter davon nicht abschrecken lassen. «Wer mit einem Messer in Mannheim auf den Marktplatz geht und dort jemanden abschlachten möchte, der lässt sich auch von der Androhung eines Bußgelds nicht abhalten», betont etwa die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Julia Goll. 

Gewerkschafter Kusterer spricht von den bisherigen Anti-Messer-Maßnahmen als «ein paar Placebo-Pillen» angesichts des enormen Anstiegs der Messer- und Gewaltkriminalität. Das Entdeckungsrisiko für Täter sei schlicht zu gering, kritisiert er.

Mängel bei der Umsetzung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft beklagt, dass es an Personal mangele, um mehr als stichprobenhafte Kontrollen durchzusetzen. «Allein auf dem Papier nutzt das Verbot wenig», so Kusterer. Verbote seien nur so wirksam wie ihre Kontrolle. «Wir dürfen die Bürgerinnen und Bürger, zu denen auch die Mitfahrende im ÖPNV gehören, nicht in einer Scheinsicherheit wiegen», sagt der Gewerkschaftschef. «An der Situation ändert sich nichts.»

Abschrecken würde nicht die drohende Strafe, sondern das Entdeckungsrisiko, findet auch FDP-Politikerin Julia Goll. «Die Polizei braucht auch die Kapazitäten, um das zu kontrollieren.» Die Wirkung des Verbots sei begrenzt. 

Viele Ausnahmen

Das Verbot ist mitunter leicht zu umgehen, ein neues Messer schnell beschafft. Die Verordnung gilt zwar für Messer aller Art, auch für Taschen-, Küchen- und Teppichmesser, sie beinhaltet aber zahlreiche Ausnahmeregelungen: So dürfen etwa Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes Messer weiterhin mit sich führen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind. Ausnahmen gibt es auch für Menschen, die Messer im Zusammenhang mit der Jagd, der Fischerei, der Brauchtumspflege oder der Sport-Ausübung bei sich tragen.

Messer dürfen zudem weiterhin im Nahverkehr mitgeführt werden, sofern sie nicht griffbereit sind, also etwa eingewickelt und verpackt sind, und nur von A nach B befördert werden. Selbst ein Samuraischwert kann noch transportiert werden, sofern es ausreichend verpackt sei. FDP-Innenexpertin Goll erklärt, dass es mehr als drei Handgriffe brauchen müsse, um das Messer zu ziehen. Aber das heißt auch: Nur drei Handgriffe und das Messer wird potenziell wieder zur gefährlichen Waffe. 

Innenminister Strobl räumt ein: «Messerverbotszonen und Messerkontrollen sind kein Allheilmittel.» Sie seien aber ein wichtiger Baustein, um mehr Sicherheit zu schaffen.

© dpa-infocom, dpa:251120-930-315807/1

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