Die Freie Waldorfschule Dachsberg im Kreis Waldshut bleibt vorerst weiterhin geschlossen. Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte in einem Eilverfahren eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg. Der erfolgte Widerruf der Privatschulgenehmigung sei mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Der Trägerverein kann die Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anfechten. (AZ: 2 K 4239/26)
Die Schule habe die Bildungsziele nach dem Waldorflehrplan voraussichtlich nicht vollständig erfüllt, da im Waldorflehrplan vorgesehene Unterrichtsfächer wie Religion, Ethik und Gartenbau nicht angeboten worden seien, urteilte das Gericht in der Eilentscheidung. Außerdem zweifelte es die persönliche Zuverlässigkeit an. Der Vorstand habe zunächst nicht dafür gesorgt, dass an der Schule nur geeignete Lehrer eingesetzt würden, sondern beispielsweise auch Lehrkräfte mit noch nicht abgeschlossener Ausbildung eigenständig unterrichten lassen.
Das Regierungspräsidium Freiburg hatte die Schule zum 31. Juli geschlossen. Ein Weiterbetrieb sei mit Hinblick auf das Wohl der rund 200 Schülerinnen und Schüler nicht zu vertreten.
Hintergrund der Entscheidung ist die dem RP zufolge «weiterhin bestehende Unzuverlässigkeit» des Trägervereins der Schule. Seit dem Frühjahr 2025 stehe die Schulaufsicht nach «einer Vielzahl» von Beschwerden von Schülern, Eltern und Lehrkräften mit der Schule in Kontakt. Trotz mehrfacher Gelegenheiten zur Mängelbeseitigung seien dem RP nach eigenen Angaben teilweise falsche Unterlagen vorgelegt worden. Mängel betrafen demnach die Durchführung von Abschlussprüfungen, die Qualifikation von Lehrkräften und Verletzungen der Aufsichtspflicht.
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