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Bargeld
Vor allem bei spektakulären Kriminalfällen loben Staatsanwaltschaften Belohnungen aus. Doch auch das führt nicht unbedingt zu einer Verurteilung. Schon von daher wird das in Aussicht gestellte Geld nicht immer ausgezahlt.
Monika Skolimowska/picture alliance/dpa (Symbolbild)
Baden-Württemberg
Für Fahndungshinweise wie im Pforzheimer Fall „Laubgässchen“ gibt es Geld – aber in Baden-Württemberg wird nur Bruchteil ausbezahlt

Pforzheim/Karlsruhe/Stuttgart. Wenn sie auf der Suche nach Tätern nicht mehr weiter kommen, loben Staatsanwaltschaften in manchen Fällen eine Belohnung aus. In Baden-Württemberg wird allerdings nur ein Bruchteil tatsächlich ausbezahlt. Laut einer Umfrage bei Staatsanwaltschaften wurden seit dem Jahr 2015 insgesamt 46.000 Euro ausgelobt. Ausbezahlt wurden 12.000 – einige Beispiele:

Wenn sie auf der Suche nach Tätern nicht mehr weiter kommen, loben

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