
Für Fahndungshinweise wie im Pforzheimer Fall „Laubgässchen“ gibt es Geld – aber in Baden-Württemberg wird nur Bruchteil ausbezahlt
- DPA
Pforzheim/Karlsruhe/Stuttgart. Wenn sie auf der Suche nach Tätern nicht mehr weiter kommen, loben Staatsanwaltschaften in manchen Fällen eine Belohnung aus. In Baden-Württemberg wird allerdings nur ein Bruchteil tatsächlich ausbezahlt. Laut einer Umfrage bei Staatsanwaltschaften wurden seit dem Jahr 2015 insgesamt 46.000 Euro ausgelobt. Ausbezahlt wurden 12.000 – einige Beispiele:
Wenn sie auf der Suche nach Tätern nicht mehr weiter kommen, loben
Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden
Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:
Angebote mit gedruckter Tageszeitung