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Wie die Grundsteuer in Zukunft berechnet und was sie für jeden Besitzer kosten soll, ist noch unklar. Symbolbild: Adobe Stock 

Grundsteuer-Neuregelung macht dem Land zu schaffen

Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr: Die Grundsteuer zahlt jeder, der Grundstücke und Gebäude besitzt. Nun steht eine Neuberechnung der Steuer in Baden-Württemberg an. Welchen Weg geht die Politik?

Warum ist die Grundsteuer wichtig?

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine große Einnahmequelle. Sie deckt etwa 15 Prozent der Steuereinnahmen, aus denen Straßen, Schwimmbäder und Theater bezahlt werden. Die Kommunen im Südwesten nehmen jährlich 1,8 Milliarden Euro ein.

Wie wird die Grundsteuer bislang berechnet?

Wie viel man bislang zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Das letzte Wort haben die Kommunen, denn sie legen Hebesätze fest, die enorm viel ausmachen.

Warum wurde die Grundsteuer neu geregelt?

Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter bisher auf Grundlage veralteter Zahlen – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung verlangt. Ende 2019 beschlossen Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz. Nach einer Übergangsphase soll die neue Grundsteuer 2025 erstmals fällig werden.

Was sieht das Grundsteuer-Modell des Bundes vor?

Das beschlossene Bundes-Modell von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass bei der Berechnung folgende Komponenten eine Rolle spielen: Grundstücksfläche, regionaler Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes und Mietniveaustufe. Der Bodenrichtwert ist der Wert einer Fläche, den ein Ausschuss in der Gemeinde festlegt und der sich vor allem nach den Verkaufspreisen von Grundstücken richtet.

Was schlägt das baden-württembergische Finanzministerium vor?

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hat eine „Bodenwertsteuer“ vorgeschlagen. Grundlage für die Berechnung sollen die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sein.

Was würde das bedeuten?

Eigentümer und Mieter in Villenlagen müssen dann im Vergleich zu weniger begehrten Wohnlagen mehr zahlen, weil in Villenlagen der Bodenrichtwert höher ist. Für die Steuer ist es egal, ob auf einem Grundstück keine Immobilie, ein altes Einfamilienhaus aus den 1960er Jahren oder eine Villa steht. Damit werden wohl Besitzer unbebauter Grundstücke im Vergleich zum derzeitigen Verfahren mehr zahlen müssen.

Wie ist der Zeitplan für Baden-Württemberg?

Finanzministerin Edith Sitzmann sagt, dass die Eckpunkte eines eigenen Gesetzes bis Ende Februar stehen müssen. Einigt sich die grün-schwarze Regierungskoalition nicht auf ein eigenes Grundsteuer-Modell, gilt 2025 automatisch das Bundes-Modell.