Nachdem die Polizei vergangene Woche einen 27-Jährigen in Tuttlingen erschossen hat, verteidigte Innenminister Manuel Hagel das Handeln der Polizei. «Die Polizei hat meine volle Rückendeckung», sagte der CDU-Politiker in Stuttgart.
«Niemand hat etwas mit einer Waffe, egal, was es für eine ist, in einem deutschen Rathaus zu suchen. Niemand hat was mit einer Pistole auf unseren Straßen zu suchen. Und wenn jemand mit einer Pistole auf eine unserer Polizistinnen und Polizisten zielt, muss diese Person davon ausgehen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten zum Äußersten greifen, um Schlimmeres zu verhindern.»
Für die Sicherheit innerhalb von Rathäusern seien die Kommunen selbst verantwortlich. «Wir werden aber diesen Vorfall in Tuttlingen zum Anlass nehmen, um gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden über Sicherheitskonzepte in den Rathäusern zu sprechen und hier auch Empfehlungen aus unserer Sicht abzugeben», sagte Hagel.
Noch viele Fragen offen
Vergangene Woche Donnerstag war der 27-Jährige mit einer Pistole im Bereich des Tuttlinger Rathauses aufgefallen. In einer gemeinsamen Mitteilung vom 8. Oktober hatten Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, der Mann «soll bei Eintreffen der Polizeikräfte unvermittelt auf diese geschossen haben». In der Folge «kam es zu einem Schusswechsel», bei dem der Mann verletzt wurde. Trotz Wiederbelebungsversuchen starb er noch vor Ort.
Vorläufigen Ermittlungsergebnissen zufolge handelte es bei der Waffe, die der Mann bei sich trug um keine scharfe Schusswaffe, sondern um eine sogenannte Knall- oder Zündplättchenpistole, wie Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt mitteilten.
Warum sich der Mann mit der Waffe im Rathaus aufhielt, sei bislang nicht bekannt, hieß es in der Mitteilung am Montag. Auch wie viele Schüsse abgegeben wurden und ob der 27-Jährige selbst geschossen hat, wird weiterhin ermittelt.
Bei dem 27-Jährigen handelt es sich den Angaben zufolge um einen Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit, der in Tuttlingen wohnte. Er sei bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten. Weswegen wurde zunächst nicht mitgeteilt. Der Leichnam wurde nach Abschluss der Obduktion zur Bestattung freigegeben.
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