Ein vollbärtiger kleiner Mann, Tränensäcke unter müden Augen, wird in Handschellen in den Verhandlungssaal am Tübinger Landgericht geführt. In einer Internet-Community soll er sich über zwei Jahre als „Sportlehrer Mario“ oder wohlhabenden Steuerberater ausgegeben und an 13- bis 16-jährige Mädchen rangemacht haben. Vor Gericht steht er nun unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Vergewaltigung dreier Jugendlicher.
Die Tübinger Staatsanwältin Rotraud Hölscher spricht von der Masche „Sugardaddy“: Der Mann, verheiratet und dreifacher Vater, habe den Mädchen Kleidung, Handys und teure Geschenke versprochen, wenn sie sich mit ihm treffen. Fünf Mädchen aus Süddeutschland hat er bei solchen Begegnungen laut Anklage zu Oral- und Geschlechtsverkehr gezwungen.
Das Vorgehen des Mannes wird als „Cyber-Grooming“ bezeichnet. Täter erzeugen beim Internet-Kontakt eine scheinbar vertraute Stimmung und belästigen die Jugendlichen dann, wie der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest erklärt. Sie schicken etwa Bilder von ihrem Geschlechtsteil – der in Tübingen Angeklagte soll das mehr als 100 Mal gemacht haben.
Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) lauern den Tätern in den entsprechenden Communities auf. „Wir geben uns als zwölfjähriges Mädchen aus und lasen uns ansprechen“, sagt der Leiter der Abteilung Internetrecherche beim LKA, Achim Traichel. „Das passiert auch meistens sehr schnell.“ Bald darauf schickten die Täter pornografische Bilder von sich – das Vorzeigen pornografischen Materials ist strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern.
Die Ermittler um Traichel haben mit ihrer Methode eigenen Angaben zufolge in den vergangenen zwei Jahren 100 Verfahren ins Rollen gebracht, die sich allesamt gegen Männer richteten. Diese kämen aus allen Altersgruppen und Bildungsschichten.
Im Tübinger Fall hat sich nur ein Mädchen von mindestens 40 Betroffenen an die Polizei gewandt, nachdem sie pornografische Bilder von dem 45-Jährigen erhalten hatte. Ermittler durchsuchten daraufhin dessen Wohnung, beschlagnahmten Handy und Computer und stießen bei der Auswertung auf „eine gigantische Serie von Empfängerinnen zwischen 13 und 16 Jahren“, wie Staatsanwältin Hölscher sagt. Die Polizei machte die Opfer ausfindig. „Den Mädels war das hyperpeinlich.“
LKA-Experte Traichel weiß, dass sich Opfer häufig mitschuldig fühlen. „Aber das ist total falsch.“ Er empfiehlt ihnen, Chatverläufe zu speichern und Anzeige zu erstatten.
„Wir können nicht verhindern, dass sich Ältere anmelden und ein falsches Alter angeben“, sagt Anke Schmid, Geschäftsführerin des in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) ansässigen Portals Kwick, über das der 45-Jährige Mädchen angesprochen haben soll. Damit umgehen Täter offenbar einen Schutzmechanismus des Portals, wonach Erwachsene keinen Kontakt mit Zwölf- bis 14-Jährigen aufnehmen können. „Nutzer können aber alles melden, jedes Bild, jedes Profil“, sagt Schmid.
Der mutmaßliche Täter will vor Gericht in Tübingen nichts zu den Vorwürfen sagen. Ihm droht eine Haftstrafe zwischen zwei und 15 Jahren. Ein Urteil wird am 21. Juli erwartet.

