Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung hat die neue Corona-Verordnung beschlossen. Die darin enthaltenen Regeln zur Eindämmung der Pandemie gelten größtenteils ab diesem Montag, wie die Regierung in der Nacht zum Samstag mitteilte. Baden-Württemberg setzt damit überwiegend die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Dienstag um.
Abweichungen wie eine mögliche Öffnung von Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar – abhängig vom Infektionsgeschehen bis dahin – waren zuvor schon bekanntgeworden. Weiterhin gelten im Südwesten auch Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, Menschen dürfen nur mit sogenannten triftigen Gründen das Haus verlassen.
Als solche gelten zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch. Auch mit dem Hund darf man Gassi gehen. Tagsüber – definiert als die Zeit von 5.00 bis 20.00 Uhr – sind beispielsweise auch Einkäufe und Behördengänge erlaubt. Nachts hingegen ist die Auswahl schmaler: dann gelten etwa noch religiöse Veranstaltungen oder Wahlkampfaktivitäten wie das Verteilen von Flyern als Grund.
Private Treffen eines Haushalts sind nur mit einer anderen Person erlaubt – egal ob zu Hause oder im öffentlichen Raum. Kinder der beiden Haushalte unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Gemeinschaft betreut werden.
Die Landesregierung hat zudem eine Liste mit Einrichtungen und Aktivitäten veröffentlicht, die ab Montag geöffnet beziehungsweise erlaubt bleiben – und was verboten oder geschlossen ist. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 31. Januar.
Das ist neu:
Kontaktbeschränkungen
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen.
Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden.
Bildung & Betreuung
Kitas bleiben geschlossen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich.
• Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. Versorgung der Schüler*innen mit Lern- material durch die Lehrer*innen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich.
• Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen.
• Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
• Notbetreuungen werden eingerichtet. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort.
• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich.
• Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen.
• Fahrschulen geschlossen. Online- unterricht möglich. (Ausnahme für
berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz)
Reisen
Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden.
Nicht gestattet:
Touristische Busreisen, Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze)
Weiterhin möglich:
Geschäftsreisen, Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen.
Eine Übersicht aller Regelungen und Neuerungen gibt es hier

